Vogelgrippe erreicht Grenzregion - Stallpflicht in Kraft
Nach einem Ausbruch bei Straßburg gilt in einem sehr kleinen Gebiet
des Ortenaukreises Stallpflicht für Geflügelhalter. Auch Vogelmärkte
und Betriebe sind von neuen Regeln betroffen.
Offenburg/Straßburg (dpa/lsw) - In einem Geflügelbetrieb bei
Straßburg ist die Vogelgrippe ausgebrochen: Wegen der französischen
Sperrzonen ist auch die deutsche Seite im Grenzgebiet mit
Teilgebieten von Kehl, Willstätt und Neuried betroffen, wie das
Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg mitteilte.
Es gelten somit unter anderem eine Stallpflicht für Geflügelhalter,
ein Verbot von Vogelmärkten oder strenge Hygieneregeln für
entsprechende Betriebe. Die Vorgaben sind ab Samstag gültig.
Erst am Donnerstag wurde bekannt, dass sich ein toter Schwan, der an
der Vogelgrippe erkrankt war, am Rhein im Ortenaukreis entdeckt
worden war. Bei dem Tier sei das Influenzavirus vom Subtyp H5N1
nachgewiesen worden, wie das zuständige Landratsamt in Offenburg
mitteilte.
Der Schwan wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Neuried gefunden. Bei
dem Schwan handelt es sich um den landesweit dritten Wildvogel, bei
dem das Virus in den vergangenen Tagen nachgewiesen wurde.
Die Vogelgrippe breitet sich seit Wochen in Deutschland immer weiter
aus. Besonders betroffen sind der Osten und Norden der Republik. In
Baden-Württemberg gab es bislang einen betroffenen Betrieb. Nördlich
von Ulm mussten 15.000 Tiere getötet werden.
Bei Wildvögeln gab es bislang zwei Fälle: Auf einem Feld in der Nähe
von Pfullingen (Kreis Reutlingen) war ein mit Vogelgrippe infizierter
Kranich entdeckt worden. Bei einer toten Graugans, die im Landkreis
Heilbronn gefunden wurde, wies das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
die Tierseuche ebenfalls nach. Agrarminister Peter Hauk (CDU)
rechnete zuletzt damit, dass sich die Seuche auch im Süden
Deutschlands weiter ausbreiten wird.
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