Mangel an Therapieplätzen für minderjährige «Systemsprenger»
Therapieplätze für Minderjährige mit extremem Verhalten sind rar.
Enge Aufnahmekriterien und fehlende Kapazitäten lassen viele
gefährdete Jugendliche ohne passende Therapie zurück.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Sogenannte Systemsprenger - also Kinder und
Jugendliche mit besonders herausforderndem Verhalten - finden kaum
geeignete Therapieplätze. Das Unterangebot an geschlossenen
Unterbringungsplätzen in Einrichtungen mit pädagogischem Schwerpunkt
sei «ein dauerhaftes und flächendeckendes Problem», antwortete die
nordrhein-westfälische Landesregierung auf eine Anfrage aus der
SPD-Landtagsfraktion.
Vornehmlich fehlten Plätze für Minderjährige ab einem Alter von 12
Jahren, heißt es dort. Vor allem für Minderjährige mit
Drogenproblematik fehle es an ausreichenden Plätzen für die Zeit nach
einer Entgiftung. Zudem seien mangelnde Plätze für an Autismus
leidende Kinder und Jugendliche, hartnäckige Schulverweigerer und für
Jugendliche mit Störungsbildern, die mit sexualisierter Gewalt
einhergingen, zu beklagen.
«Die jeweiligen - teils auch durch das geringe Platzangebot bedingten
- engen Aufnahmekriterien bzw. hohen Zugangsvoraussetzungen
verhinderten es häufig, einen Platz für besonders gefährdete und
uneinsichtige Jugendliche mit ausgeprägter dissozialer
Persönlichkeitsentwicklung zu finden», erläuterte die
Landesregierung.
Es fehlt an langfristigen Kapazitäten
In kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken seien hingegen für
Akutfälle zumeist ausreichend Kurzzeitplätze vorhanden. Es fehle eher
an längerfristig ausgerichteten Klinikplätzen.
In NRW stehen nach Angaben der Regierung derzeit grundsätzlich 66
Plätze zur geschlossenen Unterbringung im Bereich der Jugendhilfe zur
Verfügung - allerdings ohne dort direkt angedockte Therapieplätze.
Viele geschlossene Jugendhilfe-Einrichtungen kooperierten jedoch mit
örtlichen Kinder- und Jugendpsychiatrien beziehungsweise
niedergelassenen Ärzten und Therapeuten.
Bundesweites Problem
Das Versorgungsproblem bestehe bundesweit, heißt es in der Antwort.
«Von den 16 Bundesländern halten lediglich Nordrhein-Westfalen,
Baden-Württemberg und Bayern in nennenswertem Umfang Plätze zur
geschlossenen Unterbringung in der Jugendhilfe vor.» Neben NRW halte
auch Baden-Württemberg grundsätzlich je 66 Plätze vor und Bayern 100
Plätze. Neun Bundesländer hätten dagegen überhaupt keine Plätze u
nd
in vier Bundesländern gebe es lediglich jeweils eine Einrichtung mit
wenigen Plätzen.
Die SPD-Opposition forderte, weitere Kapazitäten zu schaffen. Die
Zuständigkeit liege aber nicht bei der Landesregierung, sondern bei
den Kommunen, stellte das federführend antwortende Justizministerium
fest.
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