Verbot für Auftritt bei Palästina-Kongress war rechtswidrig

Großes Polizeiaufgebot, aufgeheizte Stimmung, vorzeitiges Ende: Der
umstrittene Palästina-Kongress in Berlin hat für Diskussion gesorgt -
und lange die Justiz beschäftigt. Die setzt nun einen Punkt.

Berlin (dpa) - Das politische Betätigungsverbot für einen
britisch-palästinensischen Arzt im Kontext des umstrittenen
Palästina-Kongresses in Berlin im April 2024 war rechtswidrig. Ein
entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom vergangenen
Juli ist rechtskräftig, wie das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg (OVG) mitteilte. 

Das Gericht hat nach eigenen Angaben einen Antrag des Landes Berlin
abgewiesen, womit ein Urteil der ersten Instanz angegriffen und ein
Berufungsverfahren erreicht werden sollte. Die vorgelegte Begründung
erfülle jedoch nicht die gesetzlichen Vorgaben, die eine
Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts erfordern,
wie es von einem OVG-Sprecher hieß. Deswegen musste sich das Gericht
inhaltlich nicht mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts
befassen. 

Bundespolizei verweigert Einreise 

Laut Urteil hätte die Ausländerbehörde dem Chirurgen Ghassan
Abu-Sittah die Teilnahme an dem Kongress und auch jegliche
Veröffentlichungen und Interviews nicht verbieten dürfen. Als Grund
hatte die Behörde damals die Gefahr angeführt, Abu-Sittah könnte auf

dem Treffen die Terrorattacke der islamistischen Hamas am 7. Oktober
2023 in Israel glorifizieren und die Vernichtung Israels befürworten.
Das Verwaltungsgericht befand dagegen, dass nicht zu erwarten gewesen
sei, dass Äußerungen Abu-Sittahs die freiheitlich-demokratische
Grundordnung oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet
hätten.

Der als Versammlung angemeldete Kongress, der die deutsche Regierung
als Unterstützer eines «Völkermords» im Gazastreifen anprangern
wollte, war von der Polizei nach zwei Stunden aufgelöst worden.
Abu-Sittah, der für die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen ab
Oktober 2023 gut einen Monat im Gazastreifen Verletzte versorgte, war
als Redner vorgesehen, doch verweigerte ihm die Bundespolizei am
Flughafen die Einreise. Zugleich wurde dort das politische
Betätigungsverbot verhängt, gegen das er von Großbritannien aus
gerichtlich vorging.

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