Bundestag beschließt Sparpaket gegen höhere Kassenbeiträge

Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sollen davon verschont
bleiben, dass die Krankenversicherung zum 1. Januar schon wieder
teurer wird. Ein Spargesetz ist jetzt besiegelt. Nur reicht das?

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat ein Sparpaket beschlossen, das den
Druck für erneute Anhebungen der Krankenkassenbeiträge im nächsten
Jahr mindern soll. Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken
(CDU) sieht dafür Ausgabenbremsen vor allem bei den Kliniken vor, um
eine für 2026 ermittelte Finanzlücke von zwei Milliarden Euro bei den
gesetzlichen Krankenkassen zu schließen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium, Georg Kippels
(CDU), sagte in der Debatte, die Koalition stabilisiere so die
Beitragssätze und halte ihr politisches Versprechen. «Seit 2019 ist
es damit das erste Mal, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag
nicht erhöht werden muss.»

Die Opposition warnte dagegen vor dennoch steigenden Beiträgen 2026.
Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von
Etikettenschwindel und warf der Regierung vor, den Menschen Sand in
die Augen zu streuen. Linke-Fachpolitiker Ates Gürpinar sagte, das
Versprechen sei nichts wert.

Kassen entscheiden selbst über Zusatzbeiträge

Konkret sollen bei den Kliniken 1,8 Milliarden Euro eingespart
werden. Dafür soll der Anstieg der Vergütungen auf die tatsächlichen

Kostensteigerungen der Krankenhäuser begrenzt werden. Bei den
Verwaltungskosten der Krankenkassen sollen 100 Millionen Euro
eingespart werden, etwa bei Porto oder Werbeaktionen. Weitere 100
Millionen Euro bringen soll eine Halbierung der Einzahlungen aus
Kassenmitteln in einen Fonds zur Versorgungsforschung.

Direkt stabile Beiträge festlegen kann die Politik nicht. Über die
Zusatzbeiträge für 2026 für ihre Versicherten entscheiden die Kassen

je nach ihrer Finanzlage in den kommenden Wochen selbst. Ein
zuständiger Schätzerkreis hatte für 2026 einen rechnerischen Wert von

2,9 Prozent ermittelt - das ist das aktuelle Niveau. Nicht
berücksichtigt in der Prognose ist aber, wenn Kassen ihre Reserven
auf vorgeschriebene Mindestniveaus auffüllen müssen.

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