Vier Prozent mutmaßlicher Corona-Impfschäden anerkannt

Nur ein kleiner Bruchteil der beantragten Impfschäden wird anerkannt.
Der Nachweis, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Impfung
und einer Beeinträchtigung besteht, ist kompliziert.

Dresden (dpa/sn) - In Sachsen sind bislang vier Prozent mutmaßlicher
Corona-Impfschäden anerkannt worden. Die AfD-Fraktion im Landtag
fordert nach mehreren Kleinen Anfragen nun Aufklärung, warum die
Quote nicht höher ist. Bei anderen Impfungen liege die
Anerkennungsquote bei 9,72 Prozent, teilte die Fraktion mit. 

Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (FAZ) hatte im April dieses
Jahres nach Abfragen in den Bundesländern bei mehr als 14.000
Anträgen insgesamt eine bundesweite Quote von 6,2 Prozent ermittelt.
Allerdings waren damals noch etwa 2.000 Widerspruchsverfahren
anhängig.

AfD wirft Regierung mangelndes Interesse an Impfschäden vor

«Man gewinnt leider den Eindruck, dass seitens der Regierung
überhaupt wenig Interesse daran besteht, Impfschäden aufzuklären und

den Opfern zu helfen», erklärte der AfD-Abgeordnete André Wendt.
Besonders auffällig sei, dass die Corona-Impfungen bereits zu 753
Entschädigungsverfahren führten, während alle anderen Impfstoffe
zusammen in den letzten 20 Jahren nur 247 Verfahren auslösten. «Diese
deutliche Disproportionalität stellt ein klares Risikosignal dar.»

Wendt findet, dass Corona-Impfungen «von Anfang an mit großen
Unsicherheiten behaftet» gewesen seien. «Die Impfstoffe waren weniger
gut geprüft als beispielsweise die Grippe-Impfung. Vor diesem
Hintergrund war die Gefahr von Impfschäden von Anfang an höher. Dass
dann allerdings die Anerkennungsquote bei Impfschäden deutlich
geringer ausfällt, widerspricht jeder rationalen Erklärung.»

Ärzte haften nicht für Impfschäden

Im Oktober hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass für mögliche
Impfschäden nach einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus nicht die
impfenden Ärztinnen und Ärzte haften. Die Verantwortung für etwaige
Aufklärungs- oder Behandlungsfehler treffe grundsätzlich den Staat,
urteilte der dritte Zivilsenat in Karlsruhe. Entsprechende Klagen von
Geschädigten müssten sich demnach gegen Bund oder Länder richten.

Schaden muss mindestens sechs Monate bestehen

Nach der Definition des Robert Koch-Institutes ist ein Impfschaden
eine «nicht vorübergehende, bereits seit mindestens 6 Monaten
bestehende gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Ausmaß

einer Reaktion auf eine Schutzimpfung oder andere Maßnahme der
spezifischen Prophylaxe hinausgeht und für die ein kausaler
Zusammenhang zur Impfung oder spezifischen Prophylaxe erwiesen oder
wahrscheinlich ist». In der Regel wird der Impfschaden durch ein
Gutachten bestätigt.

192,2 Millionen Impfdosen verabreicht

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums erhielten zwischen
Dezember 2020 und April 2023 knapp 65 Millionen Menschen in
Deutschland mindestens eine Impfdosis gegen das Coronavirus.
Insgesamt wurden 192,2 Millionen Impfdosen verabreicht.

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