AOK: Mehr Spezialisierung bei schwierigen OPs

Jeder macht alles - das geht in der Medizin und vor allem bei
komplexen Operationen in Krankenhäusern nicht. Deshalb gelten
Mindestvorgaben für die Zahl der Fälle im Jahr. Welche Effekte hat
das?

Berlin (dpa) - Für bestimmte schwierige Klinik-Eingriffe gelten
Anforderungen an die Erfahrung damit - und diese «Mindestmengen»
zeigen nach Angaben der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) im
nächsten Jahr weiter Wirkung für bessere Behandlungsaussichten.
Operationen etwa an der Bauchspeicheldrüse oder zum Einsetzen
künstlicher Kniegelenke sind dadurch 2026 in weniger Krankenhäusern
möglich, wie aus einer neuen Auswertung der AOK hervorgeht.

Die Zahl der Standorte, die Bauchspeicheldrüsen-OPs vornehmen dürfen,
sinkt demnach von aktuell 327 auf 286 im kommenden Jahr. Hintergrund
ist, dass seit Anfang 2025 eine Mindestvorgabe von 20 statt zuvor 15
Fällen pro Jahr einzuhalten ist. Es handele sich um relativ seltene,
hochkomplexe Eingriffe mit hohen fachlichen Anforderungen, sagte die
Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, der Deutschen
Presse-Agentur. Für Patientinnen und Patienten sei es daher positiv,
dass die Mindestmengen-Regelung zu einer Konzentration an weniger
Standorten mit ausreichend Routine und Erfahrung führe.

Mehr Spezialisierung bei künstlichen Kniegelenken

Bei Implantationen von Kniegelenk-Prothesen sind laut der Übersicht
im neuen Jahr 821 Standorte an der Versorgung beteiligt. Das sind 71
weniger als in diesem Jahr - und 55 davon liegen in
Nordrhein-Westfalen. Dies geht auf Entscheidungen der
Krankenhausplanung des Landes zurück, wie die AOK erläuterte. Die
Effekte einer qualitätsorientierten Bündelung von Leistungen an
geeigneten Standorten würden sich mit der Umsetzung der auf
Bundesebene beschlossenen Krankenhausreform hoffentlich fortsetzen,
sagte Reimann.

Festgelegt werden Mindestmengen für bestimmte Eingriffe vom
Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken,
dem obersten Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens. Ziel ist,
bei schwierigen, aber planbaren Eingriffen die Überlebens- und
Heilungschancen von Patienten zu erhöhen, wie das Gremium erläutert.
Dies gelinge im Durchschnitt in Kliniken besser, die risikoreiche
Eingriffe öfter machen als Häuser, die dies selten tun.

Mindestmengen als Bedingung für Vergütung

Nur Kliniken, die eine festgelegte Mindestmenge im Folgejahr
voraussichtlich erreichen, dürfen die Behandlung anbieten. Eine
Prognose der Fallzahl geben die Krankenhausträger an die
Landesverbände der Krankenkassen, die diese Einschätzung prüfen. Die

Prüfergebnisse, die jeweils bis Anfang Oktober vorliegen, waren nun
Grundlage für die Auswertung der AOK. Bietet eine Klinik eine
Behandlung an, obwohl sie eine geltende Mindestvorgabe nicht erfüllt,
hat sie dafür keinen Anspruch auf Bezahlung durch die Krankenkassen.

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