Warken setzt auf andere rechtssichere Triage-Regelung

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Gesetz des Bundestags gekippt,
das Patienten mit Behinderungen vor Benachteiligungen bei knappen
Behandlungskapazitäten schützen sollte. Und nun?

Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsministerin Nina Warken setzt nach dem
Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zur Unzulässigkeit
gesetzlicher Vorgaben für die sogenannte Triage auf tragfähige andere
Lösungen. «Wir brauchen rechtssichere Regelungen in solchen
Ausnahmesituationen für Betroffene und für Ärztinnen und Ärzte»,

sagte die CDU-Politikerin in Berlin mit Blick auf zulässige
Prioritäten bei zu knappen Behandlungskapazitäten. 

Die Schutzpflicht des Staates gegenüber der Bevölkerung gelte ohne
jegliche Einschränkung auch für Menschen mit einer Behinderung, sagte
Warken. Sie müsse auf ein rechtssicheres Fundament gesetzt werden.
«Dieser Pflicht werden und müssen wir gerecht werden.» Die
Bundesregierung werde daher zusammen mit den Ländern die notwendigen
Schlüsse ziehen, denn sie hätten nach der Entscheidung des höchsten
Gerichts die Regelungskompetenz.

Gesetz aus der Corona-Zeit

Die Karlsruher Richter hatten ein vom Bundestag 2022 noch in der
Corona-Krise beschlossenes Gesetz für nichtig erklärt, das die
Zuteilung von Kapazitäten bei zu knappen Behandlungsressourcen regelt
- damit sollten Benachteiligungen etwa wegen einer Behinderung oder
hohen Alters ausgeschlossen werden.

Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis sagte, Ziel sei nun eine
Regelung, die die Würde und den Schutz jedes Menschen wahre und
gleichzeitig das ärztliche Berufsethos respektiere. 

Die Vorsitzende der Enquete-Kommission des Bundestags zur
Aufarbeitung der Pandemie, Franziska Hoppermann (CDU), sagte, im
Rückblick wisse man manchmal besser, wo Regeln nachgeschärft werden
müssten. «Es geht nicht darum, Fehler herauszustellen, sondern Lehren
für künftige Krisenereignisse zu ziehen.» Dies habe die Entscheidung

des Verfassungsgerichts unterstrichen.

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