Karlsruhe veröffentlicht Entscheidung zu Triage
In Notlagen müssen Medizinerinnen und Mediziner entscheiden, wer
zuerst drankommt, wenn Intensivbetten zu knapp sind. Sind kürzlich
beschlossene gesetzliche Vorgaben dafür verfassungsgemäß?
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
veröffentlicht heute eine erneute Entscheidung zur sogenannten Triage
bei medizinischen Behandlungen - also zu Prioritäten im Fall zu
knapper Kapazitäten. Es geht um eine vom Ärzteverband Marburger Bund
unterstützte Beschwerde, die Ende 2023 von 14 Intensiv- und
Notfallmedizinern eingereicht worden war. Sie richtete sich gegen ein
Gesetz, das der Bundestag 2022 beschlossen hatte, um
Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung und Alten zu
verhindern.
Was Triage bedeutet
Das Wort Triage stammt vom französischen Verb «trier», das
«sortieren» oder «aussuchen» bedeutet. Es beschreibt, dass Ärztin
nen
und Ärzte in bestimmten Situationen entscheiden müssen, in welcher
Reihenfolge sie Menschen helfen. Das Konzept gibt es zum Beispiel bei
großen Unglücken mit vielen Verletzten, um meist eine kurzfristige
Notlage zu überbrücken. In der Corona-Krise war das Thema angesichts
voller Intensivstationen grundsätzlich in den Fokus gerückt.
Was der Bundestag beschlossen hatte
Noch zu Pandemie-Zeiten beschloss der Bundestag 2022 eine Neuregelung
und kam damit einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nach. Es
hatte 2021 entschieden, dass der Staat die Pflicht hat, Menschen vor
Benachteiligung wegen einer Behinderung zu schützen - zuvor gab es
dazu wissenschaftliche Empfehlungen. Das Gesetz legte fest, dass über
eine Zuteilung «nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen
Überlebenswahrscheinlichkeit» zu entscheiden ist - ausdrücklich nicht
nach Lebenserwartung oder Grad der Gebrechlichkeit.
Was der Marburger Bund beanstandet
Die Beschwerde richtete sich unter anderem gegen ein ebenfalls
geregeltes Verbot einer nachträglichen Triage («ex post») - also,
dass die Behandlung eines Patienten mit geringer
Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird, um einen Patienten mit
besserer Prognose zu versorgen. Der Marburger Bund sieht darin einen
Konflikt mit dem Berufsethos: Ärzten werde die Möglichkeit genommen,
in einer Notlage die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten.
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