Karlsruhe entscheidet über Klage gegen Triage-Regel

Wie sollen Ärzte bei knappen Intensivbetten entscheiden? Das
Bundesverfassungsgericht gibt Entscheidung zur umstrittenen
Triage-Regel im Infektionsschutzgesetz bekannt.

Karlsruhe (dpa) - In Karlsruhe steht am Dienstag (9.30 Uhr) eine
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Infektionsschutzgesetz
(IfSG) bevor - und damit zur darin verankerten sogenannten
Triage-Regel im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker
Patientinnen und Patienten. 

Triage bedeutet, dass Ärzte und Ärztinnen bei zu wenigen Betten oder
Beatmungsgeräten etwa in einer Pandemie eine Reihenfolge festlegen,
wer zuerst behandelt wird. 

Eine der beiden Beschwerden war vom Ärzteverband Marburger Bund
unterstützt und im Dezember 2023 von 14 Intensiv- und
Notfallmedizinern eingereicht worden. Demnach verletze das IfSG
hierdurch das Grundrecht der Berufsfreiheit (§ 12 Abs. 1 GG) und das
der Gewissensfreiheit (§ 4 Abs. 1 Var. 2. GG).

Kritik wegen Unbestimmtheit des Verfahrens

Konkret richtet sich die Kritik etwa gegen die aus Sicht der Kläger
uneindeutige Regelung der Zuteilung begrenzter
Behandlungskapazitäten. Die Unbestimmtheit des Verfahrens bringe
erhebliche Rechtsunsicherheit für die behandelnden Ärzte mit sich,
heißt es. 

Zudem wird das Verbot der sogenannten Ex-post-Triage kritisiert.
Demnach darf eine bereits getroffene Entscheidung zur Behandlung
eines Patienten nicht zurückgenommen werden, falls zu einem späteren
Zeitpunkt ein Patient mit besseren Überlebenschancen aufgenommen
wird. Hierin sieht der Marburger Bund einen Konflikt mit dem
Berufsethos: Den Ärzten werde die Möglichkeit genommen, in einer
Notsituation die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten.
(1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23)

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