Experten für bessere Grundlagen des Krisenmanagements

Die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie und ihre Folgen sind bis
heute umstritten. Eine zentrale Grundlage war das
Infektionsschutzgesetz. Im Bundestag kommt es unter die Lupe.

Berlin (dpa) - Als Lehre aus der Corona-Pandemie haben sich Experten
für Verbesserungen bei Rechtsgrundlagen und Abwägungsentscheidungen
zum Eindämmen künftiger Gesundheitskrisen ausgesprochen. Über
einschneidende Maßnahmen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sollte d
er
Bundestag als unmittelbar vom Souverän legitimiertes Organ die
Entscheidung treffen, sagte die Rechtswissenschaftlerin von der
Universität Jena, Anika Klafki, in einer Anhörung der
Bundestags-Kommission zur Aufarbeitung der Pandemie.

Das derzeitige Infektionsschutzgesetz sei nicht auf eine Pandemie,
sondern eher auf punktuelle Ereignisse wie einen Masernausbruch in
einer Schule ausgerichtet, erläuterte die Juristin. Es sei daher an
der Zeit zu überlegen, in einem eigenen Gesetz klare Rechtsgrundlagen
mit Standardmaßnahmen für eine epidemische Situation der allgemeinen
Bevölkerung auszuformulieren.

Bundestag das «sensibelste Staatsorgan»

Der Rechtswissenschaftler Oliver Lepsius von der Uni Münster sagte,
der Bundestag sei «das sensibelste Staatsorgan» gewesen, das
Entscheidungen und Belastungssituationen sichtbar gemacht habe.
Regierungs- und auch Expertengremien seien zudem nicht repräsentativ
zusammengesetzt. Der Kölner Rechtswissenschaftler Stephan Rixen
sprach sich für «Pluralität der Wissensgewinnung» aus. Im Rückbli
ck
wäre es klüger gewesen, wenn etwa erziehungswissenschaftliche Aspekte
stärker berücksichtigt worden wären.

Nächste Anhörung zu Long Covid

Die Enquete-Kommission, der 14 Abgeordnete und 14 Sachverständige
angehören, soll bis Mitte 2027 einen Bericht mit Empfehlungen für
künftige Gesundheitskrisen erarbeiten. Die akute Pandemie mit
zahlreichen Vorgaben zu Masken, Impfungen, Test und Schließungen
hatte 2020 begonnen, die letzten bundesweiten Auflagen endeten zu
Ostern 2023. Die Kommission plant am 10. November eine Anhörung zum
Schutz besonders gefährdeter Gruppen und Langzeitfolgen von
Infektionen und Impfungen (Long Covid und Post-Vac).

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