Streit um Einstellung von AfD-Mann - womöglich ein Vergleich
Ein AfD-Mitglied klagt auf Einstellung beim Land. Ihm war eine Stelle
in Aussicht gestellt worden, später wurden Zweifel an seiner
Verfassungstreue laut. Nun soll es bald eine Entscheidung geben.
Erfurt (dpa/th) - In einem Arbeitsgerichtsverfahren um die
Einstellung eines AfD-Mandatsträgers für eine Stelle in der Thüringer
Landesverwaltung haben sich beide Seiten angenähert - aber noch keine
Einigung erzielt. Der Mann, gelernter Krankenpfleger und
AfD-Kreistagsabgeordneter im Kyffhäuser-Kreis, hatte sich 2024 beim
Landesverwaltungsamt um eine ausgeschriebene Sachbearbeiter-Stelle in
der Heimaufsicht beworben. Allerdings hatte das Innenministerium
später Zweifel an seiner Verfassungstreue geäußert.
Die Rechtsanwälte sowohl des AfD-Mitglieds als auch des Freistaats
erklärten nun vor dem Arbeitsgericht in Erfurt, sie wollten bis Mitte
Dezember einen abgestimmten Vergleichsvorschlag vorlegen, um den
Rechtsstreit auf diese Weise zu beenden. Sollte dieser
Vergleichsversuch scheitern, würde das Arbeitsgericht in dieser Sache
entscheiden.
Auch der Vorsitzende der zuständigen Kammer des Arbeitsgerichts,
Jacob Meinhardt, hatte zuvor für diesen Weg geworben. Beide Seiten
könnten damit gewinnen, sagte er. Während der Hauptverhandlung war
eine mögliche Einigung diskutiert worden, bei der der Kläger seine
Bewerbung um die Stelle zurückziehen und im Gegenzug als
Schadenersatz 13.300 Euro vom Freistaat erhalten würde.
Auf Sacharbeiter-Stelle beworben
Hintergrund des Streits: Nach der Bewerbung beim Landesverwaltungsamt
hatten Mitarbeiter der Personalabteilung des Hauses ihm nach Sichtung
seiner Unterlagen und nach einem Bewerbungsgespräch mündlich und
schriftlich die Hoffnung gemacht, dass er eingestellt werden würde.
Allerdings hatte sich vor dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages
dann das Thüringer Innenministerium in das Besetzungsverfahren
eingeschaltet und erklärt, der Mann könne nicht in den Staatsdienst
eingestellt werden. Das Landesverwaltungsamt ist dem Innenministerium
nachgeordnet.
Das Innenministerium machte Zweifel an der Verfassungstreue des
AfD-Politikers geltend. Die Thüringer AfD wird vom Landesamt für
Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft.
Stelle bisher nicht rechtswirksam besetzt
Der AfD-Mann fordert in dem Rechtsstreit nun verschiedene Dinge vom
Freistaat - am liebsten will er trotz der Intervention des
Innenministeriums beim Landesverwaltungsamt eingestellt werden.
Während der Hauptverhandlung machte der Richter allerdings deutlich,
dass die Kammer nach ihrer vorläufigen Rechtsauffassung nicht davon
ausgeht, dass der Mann mit dieser Forderung erfolgreich sein dürfte.
Weil es keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag gebe, sei die Stelle
bisher nicht rechtswirksam mit ihm besetzt worden, sagte er.
Zugleich sagte der Vorsitzende, dass die Kammer nach ihrer
vorläufigen Rechtsauffassung der Meinung sei, dass das Land als
Arbeitgeber einem AfD-Mitglied die Einstellung verweigern könne, weil
der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als rechtsextrem
einstufe.
Diese Bewertung des Verfassungsschutzes könne Teil der Beurteilung
der Eignung eines Bewerbers für einen Job im öffentlichen Dienst
sein. Das Argument des AfD-Mannes, er sei offenkundig der am besten
geeignete Bewerber für die Stelle gewesen und müsse deshalb
eingestellt werden, könne daher unzutreffend sein.
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