Vorstoß für Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

Mecklenburg-Vorpommern startet einen neuen Vorstoß zur Reform des
Paragrafen 218. Die jetzige Rechtslage ist aus Sicht von
Justizministerin Bernhardt unwürdig.

Schwerin (dpa/mv) - Mecklenburg-Vorpommern startet einen neuen
Versuch zur Reform des Abtreibungsparagrafen. Justizministerin
Jacqueline Bernhardt (Linke) kündigte einen Vorschlag für die nächste

Justizministerkonferenz am 6. und 7. November in Leipzig an.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) soll aufgefordert werden
zu prüfen, welche Möglichkeiten es für eine Reform von Paragraf 218
des Strafgesetzbuchs gibt.

Dass der Schwangerschaftsabbruch noch immer grundsätzlich strafbar
sei, widerspreche massiv der Würde und Selbstbestimmung der Frau,
betonte Bernhardt. Für Frauen im Osten Deutschlands sei die Lage zu
DDR-Zeit besser gewesen: Für sie habe Anfang der 1990er Jahre die
Regelung des Paragrafen 218 einen Rückschritt in ihrer
Selbstbestimmung bedeutet.

In der DDR war seit 1972 ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten
drei Monaten ohne die Angabe von Gründen erlaubt. Vor dem Eingriff
war der Arzt beziehungsweise die Ärztin dazu verpflichtet, die
ungewollt schwangere Frau über die Bedeutung und Risiken des
Eingriffs zu informieren sowie über vorhandene Verhütungsmethoden
aufzuklären, wie die Bundeszentrale für politische Bildung
erläutert. 

Paragraf 218 Strafgesetzbuch

In der Bundesrepublik ist ein Schwangerschaftsabbruch laut Gesetz
grundsätzlich rechtswidrig, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen
nach einer Beratung nicht strafbar. Legal ist ein Abbruch, wenn er
medizinische Gründe hat - also etwa bei gravierenden Fehlbildungen
des Fötus - sowie nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren für
Leben, körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Die Konferenz der für Frauen und Gleichstellung zuständigen
Ministerinnen und Minister hatte sich Bernhardt zufolge schon 2024
für eine Reform des Abtreibungsrechts ausgesprochen. «Die vorherige
Bundesregierung hatte bereits einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des
Schwangerschaftsabbruchs vorgelegt, das Vorhaben fiel jedoch dem
vorzeitigen Ende der letzten Legislaturperiode des Bundestages zum
Opfer.» An dieser Stelle müsse jetzt angeknüpft werden, so die
Schweriner Ministerin.

Die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung plant vorerst keine
Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Die SPD wäre dafür offen, aber
die Union hält an der geltenden Rechtslage fest. Sie sieht eine
Änderung im Widerspruch zur Schutzpflicht des Staates gegenüber dem
Ungeborenen und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

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