Entscheidung zu Triage-Beschwerde am 4. November erwartet

Wie weit darf das Gesetz gehen, wenn Intensivmediziner in
Gewissensnöte geraten? Am 4. November wird eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts erwartet.

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will nach
eigenen Angaben am 4. November seine Entscheidung über eine
Beschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes
veröffentlichen. Die vom Ärzteverband Marburger Bund unterstützte
Beschwerde war im Dezember 2023 von 14 Intensiv- und
Notfallmedizinern eingereicht worden. 

Sie richtet sich unter anderem gegen die im Gesetz enthaltene
sogenannte Triage-Regel im Fall von Engpässen bei der Versorgung
schwer kranker Patientinnen und Patienten. Dadurch würden Medizinern
Grenzentscheidungen aufgezwungen, die ihrem beruflichen
Selbstverständnis an sich widersprechen und sie in eklatante
Gewissensnöte bringen, hatte es damals geheißen. (1 BvR 2284/23,
1 BvR 2285/23)

Triage bedeutet, dass Ärzte und Ärztinnen bei zu wenigen Betten oder
Beatmungsgeräten etwa in einer Pandemie eine Reihenfolge festlegen,
wer zuerst behandelt wird.

Zudem wird das Verbot der sogenannten Ex-post-Triage kritisiert,
wonach eine einmal getroffene Entscheidung zur Behandlung eines
Patienten nicht zurückgenommen werden darf, falls zu einem späteren
Zeitpunkt ein Patient eingeliefert wird, der eine bessere
Überlebenschance hat. Hierin sieht der Marburger Bund einen Konflikt
mit dem Berufsethos: Den Ärzten werde die Möglichkeit genommen, in
einer Notsituation die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten.

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