Anonyme Spurensicherung für Opfer sexueller Gewalt

Nach einem sexuellen oder körperlichen Übergriff sind viele Opfer
erst mal geschockt und wollen nicht zur Polizei. Damit wichtige
Spuren aber nicht verloren gehen, gibt es in Bayern ein neues
Angebot.

München (dpa/lby) - Opfer von sexueller oder körperlicher Gewalt
können in Bayern künftig mögliche Spuren vertraulich sichern lassen.

«Bayern hat die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass
Krankenhäuser, vertragsärztliche Praxen sowie medizinische
Versorgungszentren ab dem 1. November Gewaltopfern die vertrauliche
Spurensicherung als Kassenleistung anbieten können», sagte
Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Die Kosten sollen
anonymisiert die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen.

Beweissicherung elementar für mögliche Gerichtsverfahren

Menschen, die einen sexuellen oder körperlichen Übergriff erlitten
hätten, stünden oft erst einmal unter Schock, betonte Gerlach.
«Betroffene können sich in dieser Ausnahmesituation nicht immer
sofort dazu durchringen, die Polizei aufzusuchen. Allerdings ist es
elementar, dass die Spuren der Tat gesichert werden, da sie später
vielleicht in einem straf- oder zivilrechtlichen Gerichtsverfahren
zur Fallaufklärung beitragen können.»

Ministerin hofft auf rege Beteiligung von Kliniken und Ärzten

Bislang ist die vertrauliche Spurensicherung an den Instituten für
Rechtsmedizin der LMU München sowie der Universität Würzburg möglic
h.
«Um Gewaltopfern einen niederschwelligen Zugang zur vertraulichen
Spurensicherung vor Ort zu ermöglichen, ist eine breite Teilnahme
stationärer und ambulanter Leistungserbringer in allen Regionen
Bayerns unabdingbar. Deshalb erhoffe ich mir eine rege Beteiligung
seitens der Krankenhäuser, aber auch seitens der niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte», so Gerlach weiter. Das benötigte
Untersuchungsmaterial kann ab November von teilnehmenden
Einrichtungen angefordert werden. Die Kosten dafür übernimmt das
Gesundheitsministerium.

Medizinische Einrichtungen, die sich beteiligen wollen, sind
aufgerufen, sich an das für sie regional zuständige Institut für
Rechtsmedizin zu wenden. Für Einrichtungen in den Regierungsbezirken
Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben ist das Institut für
Rechtsmedizin der LMU München. Die Einrichtungen aus Unter-, Mittel-
und Oberfranken sollen sich an das Institut für Rechtsmedizin der
Universität Würzburg wenden.

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