Mehr als 500 Behandlungsfehler in Berlin und Brandenburg
Haben Patienten den Verdacht auf einen Behandlungsfehler, können sie
die Kasse informieren. Die lässt im begründeten Fall vom
Medizinischen Dienst ein Gutachten erstellen. Wie ist die Bilanz für
2024?
Berlin (dpa/bb) - In Berlin und Brandenburg sind gesetzlich
Krankenversicherte im vergangenen Jahr mindestens 505 Mal fehlerhaft
behandelt worden. Von 1.538 überprüften Fällen habe sich in rund
jedem dritten Fall (32,8 Prozent) ein Behandlungsfehler bestätigt,
teilte der für die Begutachtung zuständige Medizinische Dienst mit.
Das umfasst Fehler, die bei den Patienten zu Schäden geführt haben,
aber auch solche, die keine weiteren gesundheitlichen Folgen hatten.
Die Zahlen bewegten sich auf einem ähnlichen Niveau wie 2023.
In 29,8 Prozent der Fälle erlitten im vergangenen Jahr demnach die
Betroffenen durch den Behandlungsfehler einen Schaden. Wer einen
Behandlungsfehler vermutet, kann sich den Angaben nach an die eigene
Krankenkasse wenden. Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst
mit einem unabhängigen Gutachten. Die Gutachter werten die Unterlagen
aus und bewerten, ob ein Fehler vorlag und ob dieser einen Schaden
verursachte. Wenn beides nachgewiesen wird, können
Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Rund 3.700 Behandlungsfehler bundesweit
«Die Aufklärung des Verdachtes eines Behandlungsfehlers ist für
Patientinnen und Patienten oft ein wichtiger Schritt, um das Erlebte
zu verarbeiten», sagte der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen
Diensts Berlin-Brandenburg, Axel Meeßen. «Unsere Gutachten schaffen
Gewissheit und geben Orientierung für das weitere Vorgehen.»
Bundesweit stellte der Medizinische Dienst im vergangenen Jahr rund
3.700 Behandlungsfehler bei Patientinnen und Patienten fest. In drei
Viertel der Fälle (76 Prozent) entstand dadurch ein gesundheitlicher
Schaden, wie die Gutachter der Krankenkassen in ihrem Jahresbericht
mitteilten.
Die Zahlen spiegeln nach Angaben des Medizinischen Diensts nur einen
kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Behandlungsfehler wider, da
diese in Deutschland nicht zentral erfasst würden. Die Dunkelziffer
sei deutlich höher.
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