Frau wegen Kindestötung zu drei Jahren Haft verurteilt
Eine junge Mutter wird beschuldigt, ihr Neugeborenes getötet zu
haben. Das Landgericht Dresden fällt ein Urteil und sieht einen
minder schweren Fall.
Dresden (dpa/sn) - Das Landgericht Dresden hat eine junge Frau wegen
Tötung ihres Neugeborenen zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Gericht
sah es als erwiesen an, dass die 24-Jährige Anfang Februar das Kind
auf der Toilette ihrer Wohnung in Freital zur Welt brachte und kurz
darauf erstickte. Die Frau musste sich wegen Totschlags verantworten.
Das Gericht sah einen minder schweren Fall, bei dem der Strafrahmen
zwischen einem und zehn Jahren liegen kann.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Gefängnis gefordert, die
Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Frau hatte angegeben,
dass das Kind kurz nach der Geburt starb. Das Gericht setzte den
Haftbefehl für die zweifache Mutter außer Vollzug, weil es weder eine
Fluchtgefahr noch eine Verdunkelungsgefahr sah. Die Frau kann demnach
auf freien Fuß bleiben, bis das Urteil rechtskräftig wird.
Totes Kind «wie Müll entsorgt»
Ein Mitarbeiter einer Abfallfirma fand die Babyleiche am 7. Februar.
Die Frau hatte das tote Baby in einer Tüte im Biomüll abgelegt. Die
Staatsanwaltschaft wertete das erschwerend für die Angeklagte. Sie
habe das Kind «wie Müll entsorgt», hieß es im Plädoyer der
Anklagevertretung. Mordmerkmale sah die Staatsanwaltschaft aber
nicht. Zu Gunsten der Frau wurde ihre schwierige familiäre Situation
gewertet. Die zweifache Mutter sei in ihrer Beziehung und im Alltag
weitgehend auf sich allein gestellt gewesen.
Verteidigung will voraussichtlich Rechtsmittel einlegen
Nach Ansicht von Verteidiger Peter Manthey liegt kein unmittelbarer
Beweis dafür vor, dass die 24-Jährige das Baby nach der Geburt
erstickte. Dass die Angeklagte das Kind nicht wollte, sei zwar
nachgewiesen. Daraus lasse sich aber kein Rückschluss auf eine
Tötungsabsicht ziehen, hatte er in seinem Plädoyer angeführt. Manthey
bezeichnete nach der Verkündung das Urteil als falsch und hielt es
für sehr wahrscheinlich, Rechtsmittel einzulegen.
Keine Anhaltspunkte für einen natürlichen Tod
Das Gericht war überzeugt, dass die Frau auf keinen Fall ein drittes
Kind wollte. Sie habe auch ihren Arbeitsplatz nicht verlieren wollen
und sei einer «fatale Problemlösungsstrategie» gefolgt. Es gebe keine
Anhaltspunkte für einen natürlichen Tod des Kindes.
Gutachter findet keine Hinweise auf seelische Störungen
Ein forensischer Psychiater hatte ein Gutachten über die Beschuldigte
erstellt und ihr weder krankhafte seelischen Störungen noch
Rauschzustände oder verminderte Intelligenz attestiert. Es gebe keine
Hinweise auf psychiatrische Erkrankungen im engeren Sinne, sagte er.
Allerdings machte er problematische Einflussfaktoren in ihrer
Entwicklung geltend. Während der Schwangerschaft habe sie keine
Beziehung zu dem Kind herstellen können und sich auch nicht auf die
Geburt vorbereitet.
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