Rund 520 Behandlungsfehler in NRW ermittelt
Orthopädie, Chirurgie und Zahnmedizin stehen im Fokus: In NRW wurden
2024 mehr als 2.000 Vorwürfe auf Behandlungsfehler geprüft - mit
ernsten Folgen für Patienten.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Mehr als 2.000 Vorwürfe auf Behandlungsfehler
haben die Medizinischen Dienste im bevölkerungsreichsten Bundesland
2024 geprüft. Dabei wurde rund 520 Mal ein Behandlungsfehler
bestätigt, also in etwa einem Viertel der Fälle, wie aus den
Mitteilungen der Begutachtungsdienste Nordrhein und Westfalen-Lippe
hervorgeht.
Mit etwa einem Drittel richteten sich die meisten Vorwürfe gegen
Orthopädie und Chirurgie oder Unfallchirurgie. Danach folgten
Zahnmedizin und auf dem dritten Platz Gynäkologie und Geburtshilfe.
Viele Behandlungsfehler bleiben unerkannt
Die veröffentlichten Zahlen spiegelten nur einen Ausschnitt der
tatsächlichen Behandlungsfehler wider, so der Medizinische Dienst
Nordrhein. Zahlreiche Fälle blieben unbekannt, weil sie nicht zentral
erfasst oder von Betroffenen nicht als Fehler erkannt würden.
Im Bereich Nordrhein erstellten die Gutachter der Krankenkassen 2024
insgesamt 1.361 Berichte zu vermuteten Fehlern. Dabei ging es in 893
Fällen um Behandlungen im Krankenhaus. Der Vorwurf auf einen
Behandlungsfehler bestätigte sich in etwa 30,6 Prozent der
Gutachten.
In der Region Westfalen-Lippe prüfte der Medizinische Dienst 727
Vorwürfe. In 104 Fällen wurde ein Behandlungsfehler bestätigt, in 77
Fällen trat für die Patienten auch tatsächlich ein Schaden ein.
Fehler verursachen Leid und Kosten
Behandlungsfehler verursachten nicht nur Leid bei den geschädigten
Patientinnen und Patienten, sie produzierten auch Kosten, sagte der
Vorstandsvorsitzende in Westfalen-Lippe, Martin Rieger. Nach einem
Behandlungsfehler seien oft Nachuntersuchungen und weitere Eingriffe
bis hin zu erneuten Operationen notwendig. Es entstünden Kosten durch
Arbeitsausfälle, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit. Durch die
Aufklärung von Behandlungsfehlern werde das Vertrauen in das
Gesundheitssystem gestärkt und am Ende die Patientensicherheit
erhöht.
Was können Versicherte tun?
Wird eine Behandlung nicht angemessen, sorgfältig, richtig oder
zeitgerecht durchführt, dann spricht man von einem Behandlungsfehler.
Wenn Versicherte solche Versehen vermuten, können sie sich zunächst
an ihre Krankenkasse wenden, die dann ein Sachverständigengutachten
beim Medizinischen Dienst beauftragen kann. Den Versicherten
entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.
Bundesweit hat der Medizinische Dienst 2024 in rund 3.700 Fällen
Behandlungsfehler festgestellt. Insgesamt wurden rund 12.300
Verdachtsfälle untersucht. Demnach bestätigte sich mehr als jeder
vierte Vorwurf eines Fehlers.
Patientenschützer: Nur die Spitze des Eisbergs
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz geht von einer hohen
Dunkelziffer bei Behandlungsfehlern aus. Die vorgestellten Zahlen des
Medizinischen Dienstes seien nur die Spitze des Eisbergs, sagte
Vorstand Eugen Brysch. «Immer noch fehlt eine gelebte Fehlerkultur in
der ambulant-ärztlichen Versorgung und in den Krankenhäusern», so
Brysch. Medizinische Einrichtungen bräuchten ein transparentes
System- dazu zählten auch manipulationssichere Patientenakten.
Hinzu komme: Selbst wenn ein Behandlungsfehler angenommen werde,
warteten Betroffene oft viele Jahre auf Schadensersatz und
Schmerzensgeld. Brysch forderte, dass der seit langem von der Politik
versprochene Härtefallfonds endlich kommen müsse.
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