Kassen-Gutachter ermitteln rund 3.700 Behandlungsfehler
Jedes Jahr wenden sich Tausende Menschen mit einem Verdacht auf
Behandlungsfehler an den Medizinischen Dienst. Nun legen die
Gutachter neue Zahlen auf den Tisch - und politische Forderungen.
Berlin (dpa) - Im vergangenen Jahr hat der Medizinische Dienst in
rund 3.700 Fällen Behandlungsfehler festgestellt. In rund 2.800
dieser Fälle (76 Prozent) erlitten Patientinnen und Patienten dadurch
einen gesundheitlichen Schaden, wie aus dem Jahresbericht 2024 der
Gutachter der Krankenkassen hervorgeht. Ein Drittel davon seien
dauerhafte Schäden. Zudem seien rund 75 Todesfälle durch medizinische
Fehler ermittelt worden.
«Tatsächlich weisen die Begutachtungszahlen auf ein immenses Problem
hin», sagte der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund,
Stefan Gronemeyer, bei der Vorstellung der Statistik in Berlin.
«Fachleute gehen davon aus, dass es jährlich circa 17.000
fehlerbedingte vermeidbare Todesfälle in unseren Krankenhäusern
gibt.»
Kosten in Milliardenhöhe
Eine offizielle Statistik zu Behandlungsfehlern gibt es nicht, da
diese in Deutschland nicht zentral erfasst werden. Die Dunkelziffer
liege daher deutlich höher, sagte Gronemeyer. Der Medizinische Dienst
forderte eine Meldepflicht für schwere Behandlungsfehler - also wenn
eine medizinische Behandlung nicht angemessen, sorgfältig, richtig
oder zeitgerecht durchgeführt wurde.
«Unsichere Versorgung hat nicht nur Folgen für die geschädigten
Patientinnen und Patienten; sie kostet das Gesundheitssystem
Milliarden Euro», heißt es in dem Bericht. Maßnahmen zur Stärkung d
er
Patientensicherheit seien daher unverzichtbar und müssten gesetzlich
verpflichtend umgesetzt werden.
Jeder vierte Vorwurf bestätigt
Insgesamt hat der Medizinische Dienst im vergangenen Jahr nach
eigenen Angaben rund 12.300 Gutachten zu vermuteten
Behandlungsfehlern erstellt. Demnach bestätigte sich mehr als jeder
vierte Vorwurf, in mehr als jedem fünften war das Versehen auch
ursächlich für einen Schaden.
Wenn Versicherte Behandlungsfehler vermuten, können sie sich bei den
Krankenkassen oder bei Sachverständigen und Schlichtern der
Ärzteschaft melden. Diese geben dann medizinische und juristische
Gutachten in Auftrag. Solche Gutachten können unter Umständen dabei
helfen, Forderungen nach Schadenersatz geltend zu machen.
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