Medizinischer Dienst: 176 Behandlungsfehler in Sachsen
Patienten können sich bei ihrer Krankenkasse melden, wenn sie einen
Behandlungsfehler vermuten. Bei fast jedem dritten geprüften Fall in
Sachsen war das Ergebnis: Ja, es lief etwas falsch.
Dresden (dpa/sn) - Der Medizinische Dienst Sachsen hat im vergangenen
Jahr 176 Behandlungsfehler festgestellt. Damit wurde in knapp einem
Drittel der begutachteten Fälle (28,7 Prozent) ein entsprechender
Fehler registriert, teilte der Medizinische Dienst mit. Insgesamt gab
es 614 Fälle, die die Gutachter zu prüfen hatten. Im Jahr 2023 waren
noch 200 Behandlungsfehler registriert worden.
Behandlungsfehler in allen Fachbereichen
In 18,4 Prozent wurde von den Gutachtern ein direkter Zusammenhang
zwischen dem Behandlungsfehler und einem gesundheitlichen Schaden
registriert. Die Behandlungsfehler kamen in allen Fachgebieten vor:
Das Spektrum reichte von Allgemeinmedizin über Orthopädie und
Unfallchirurgie, Gynäkologie, Viszeralchirurgie bis hin zur
Zahnmedizin.
Die Zahlen zeigten nur einen kleinen Ausschnitt, hieß es. Zahlreiche
Fälle blieben nach wie vor unerkannt - etwa, weil sie von Patienten
nicht erkannt und deshalb nicht gemeldet wurden. «Unsere Gutachten
tragen dazu bei, dass Betroffene den Krankheitsverlauf besser
nachvollziehen können und gegebenenfalls Schadenersatzforderungen
prüfen können», sagte Fachreferentin Katrin Richter.
Bundesweit stellte der Medizinische Dienst im vergangenen Jahr 3.731
Behandlungsfehler bei Patientinnen und Patienten fest. In drei
Viertel der Fälle (76 Prozent) entstand dadurch ein gesundheitlicher
Schaden, wie die Gutachter der Krankenkassen in ihrem Jahresbericht
mitteilten.
Die Zahlen sind nach Angaben des Medizinischen Dienstes nicht
repräsentativ. Sie spiegeln nur einen kleinen Ausschnitt der
tatsächlichen Behandlungsfehler wider, da diese in Deutschland nicht
zentral erfasst würden. Die Dunkelziffer sei deutlich höher.
Bei einem Verdacht können sich Patientinnen und Patienten an ihre
Krankenkasse wenden, die dann entsprechende Expertengutachten beim
Medizinischen Dienst in Auftrag gibt. Kosten entstehen den Patienten
dadurch nicht.
Fehler verursachen neben Leid auch hohe Zusatzkosten
Behandlungsfehler verursachen nicht nur Leid bei den geschädigten
Patientinnen und Patienten, sie haben auch gesundheitsökonomische
Auswirkungen auf die Versorgung: Denn nach einem Behandlungsfehler
können Nachuntersuchungen und weitere Eingriffe bis hin zu erneuten
Operationen notwendig werden. Zudem können Kosten durch
Arbeitsausfälle, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
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