Mehr als 700 Behandlungsfehler in Bayern festgestellt

Jede dritte Überprüfung bestätigt einen Fehler, doch viele Fälle
bleiben im Dunkeln. Warum Patienten oft zögern, Behandlungsfehler zu
melden - und wie ein Gutachten helfen kann.

München (dpa/lby) - Mehr als 700 Behandlungsfehler hat es im vorigen
Jahr laut dem Medizinischen Dienst in Bayern gegeben. Von 2.199
überprüften Fällen habe sich in rund jedem dritten Fall (33,7
Prozent) eine fehlerhafte Behandlung bestätigt, teilte der
Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung mit. Das umfasst Fälle von Behandlungsfehlern, die
bei den Patienten zu Schäden geführt haben, aber auch solche, die
keine weiteren gesundheitlichen Folgen für die Patienten hatten.

In 28,3 Prozent der Fälle erlitten die betroffenen Patientinnen und
Patienten durch den Behandlungsfehler einen Schaden. Einen kausalen
Zusammenhang zwischen der Behandlung und einem Schaden konnte der
Medizinische Dienst in 542 Fällen (24,6 Prozent) feststellen. In den
übrigen Fällen ließ sich ein kausaler Zusammenhang nicht nachweisen
oder dies blieb unklar.

Fachleute gehen von hoher Dunkelziffer aus

«Eine nachhaltige Verbesserung ist nicht erkennbar», teilte Christine
Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und leitende Ärztin
beim Medizinischen Dienst Bayern, zu den Zahlen mit. Im Jahr zuvor
war in 571 überprüften Fällen der Behandlungsfehler Ursache für ein
en
Schaden.

Die Zahlen sind nicht repräsentativ. Fachleute gehen davon aus, dass
nur ein Bruchteil aller Behandlungsfehler tatsächlich gemeldet wird
und es eine hohe Dunkelziffer gibt. Viele Versicherte vermuteten zwar
einen Behandlungsfehler, meldeten diesen aber nicht etwa aus
Unwissenheit oder Angst vor Auseinandersetzungen.

Gutachten wichtig für Anspruch auf Schadenersatz

Wer vermutet, falsch behandelt worden zu sein, kann sich an seine
Krankenkasse wenden. Diese entscheidet, ob der Medizinische Dienst
ein Gutachten zu dem Vorwurf erstellt. Dies ist für Versicherte
kostenfrei. Nur mit einem Gutachten haben Patientinnen und Patienten
den Angaben nach gegebenenfalls auch Anspruch auf Schadenersatz. 

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bemängelt jedoch, dass
Geschädigte bei diesen Verfahren größtenteils außen vor blieben. In

der Regel würden sie nicht persönlich angehört, die Entscheidung
falle vielmehr nach Aktenlage. «Selbst wenn ein Behandlungsfehler
angenommen wird, warten Betroffene oft viele Jahre auf Schadenersatz
und Schmerzensgeld», teilte ein Sprecher mit. Hier brauche es endlich
einen seit Jahrzehnten von der Politik versprochenen Härtefallfonds.

Die meisten Behandlungsfehler (33,4 Prozent) stellte der Medizinische
Dienst 2024 bei Operationen im stationären Bereich eines
Krankenhauses fest. Darauf folgten solche in ambulanten Praxen,
Medizinischen Versorgungszentren und in der häuslichen Pflege (22,3
Prozent). Rund 12 Prozent der Behandlungsfehler passierten demnach
auf der Normalstation im Krankenhaus.

Meldepflicht für besonders vermeidbare Fehler gefordert

In 31 Fällen kam es 2024 zudem zu sogenannten Never Events. Darunter
versteht der Medizinische Dienst besonders gut vermeidbare, aber
oftmals folgenschwere Fehler, wie im Körper eines Patienten
vergessenes OP-Material. Auch die Verwechslung eines Patienten, oder
eine OP an der falschen Körperseite gehören demnach dazu. Der
Medizinische Dienst spricht sich für eine Meldepflicht solcher Fehler
aus. 

Der Begutachtungsdienst betont, dass es dabei nicht um mehr Druck auf
das behandelnde Personal gehen soll, sondern darum, die Prävention zu
verbessern. Nicht die Frage, wer etwas getan habe, sondern warum und
wie etwas passiert sei, sei für die Prävention von Bedeutung.

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