Vogelgrippe: Betrieb muss Zehntausende Tiere töten

Trotz strenger Regeln breitet sich die Vogelgrippe weiter aus. Nun
gibt es einen ersten Verdacht in einem Betrieb in Sachsen-Anhalt -
40.000 Hennen müssen sterben.

Sangerhausen (dpa/sa) - Wegen eines Verdachts auf Vogelgrippe sollen
in einem Betrieb im Landkreis Mansfeld-Südharz Zehntausende Tiere
getötet werden. Entsprechend den Vorgaben müsse das Veterinäramt die

Tötung des gesamten Bestandes des Legehennenbetriebs mit rund 40.000
Tieren anordnen, teilte der Landkreis mit. Eine Spezialfirma sei
damit beauftragt worden. 

Sollte der Verdacht vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt werden,
müsse außerdem eine Sperrzone eingerichtet werden. Vorbereitungen
dafür liefen bereits, erklärte der Landkreis. Erzeugnisse wie Fleisch
oder Eier aus dieser Zone dürften dann nicht mehr verkauft oder
anderweitig in Umlauf gebracht werden. 

Über 1.500 tote Kraniche am Stausee Kelbra

Vor einigen Tagen waren am Stausee in Kelbra im Landkreis
Mansfeld-Südharz an der Grenze zu Thüringen die ersten toten Vögel
gefunden worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte bestätigt,
dass sie an dem H5N1-Virus - also Vogelgrippe - verstorben waren. 

Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit. Umgangssprachlich wird
sie auch Vogelgrippe genannt. Sie ist hochansteckend und kann bei
vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen. 

Seit dem Ausbruch seien am Stausee auf sachsen-anhaltischer Seite
bislang mehr als 1.500 tote Kraniche eingesammelt worden, hieß es.
Das Areal um den See darf derzeit nicht betreten oder befahren
werden. Seit einigen Tagen gilt im gesamten Landkreis
Mansfeld-Südharz eine Stallpflicht. Betroffen seien dort mehr als
4.000 Halterinnen und Halter von Geflügel. 

Verdachtsfälle in anderen Regionen bestätigt

Auch in anderen Regionen hatte es in den vergangenen Tagen bestätigte
Fälle oder Verdachtsfälle gegeben. Unter anderem ist im
Biosphärenreservat Drömling im Landkreis Börde ein Verdacht
zwischenzeitlich amtlich festgestellt worden. Zuletzt hatten die
Stadt Magdeburg und der Landkreis Jerichower Land eine Stallpflicht
erlassen. Sie gilt auch schon in anderen Regionen. Außerdem gilt
vielerorts ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen
ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben. 

Nach Angaben der Stadt Magdeburg bedeutet eine Stallpflicht, dass
Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer
Vorrichtung, die aus einer überstehenden Abdeckung und einer gegen
das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen
muss, zu halten ist. Wer einen kranken oder toten Wildvogel sieht,
solle ihn nicht berühren und das Gesundheits- und Veterinäramt
informieren, hieß es.

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite