Stallpflicht für Geflügel fast überall in Brandenburg
155.000 Tiere getötet, Kraniche sterben massenhaft: Brandenburg
kämpft mit der Vogelgrippe. Fast überall muss Geflügel in den Stall.
Aber die Sorge vor einer weiteren Ausbreitung ist groß.
Potsdam (dpa) - Zur Eindämmung der Vogelgrippe gilt in Brandenburg
fast flächendeckend eine Stallpflicht für Geflügel. Alle Landkreise -
bis auf Oberspreewald-Lausitz - haben diese nach einer
Risiko-Einschätzung angeordnet, wie Agrarministerin Hanka Mittelstädt
(SPD) nach Beratungen in der Staatskanzlei in Potsdam sagte.
In Brandenburg sind nach Ministeriumsangaben bislang sieben
Geflügelbetriebe vom Vogelgrippe-Ausbruch betroffen. Rund 155.000
Tiere mussten getötet werden. «Die Situation ist nach wie vor
besorgniserregend», sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).
Landesweite Stallpflicht noch nicht angemessen
Die Landesregierung selbst will vorerst aber keine allgemeine
Geflügel-Stallpflicht für ganz Brandenburg verhängen. Ministerin
Mittelstädt sagte, Brandenburg setze auf Freiwilligkeit. «Die nächste
Eskalationsstufe wäre dann eine landesweite Aufstellungspflicht.»
Eine solche Weisung sei derzeit noch nicht angemessen, so
Mittelstädt. Die Stallpflicht sei ein Baustein für die
Seuchen-Bekämpfung. Wichtig sei, dass die Betriebe die
Hygienemaßnahmen hochfahren.
Als erstes Bundesland verhängte das Saarland nach dem Ausbruch der
Vogelgrippe eine Stallpflicht für Geflügel. Das Bundesland sei etwa
so groß wie der brandenburgische Landkreis Uckermark, hieß es in der
Staatskanzlei in Potsdam.
Nach dem massenhaften Sterben der Kraniche im Nordwesten Brandenburgs
besteht die Sorge vor einer weiteren Ausbreitung, weil laut
Mittelstädt der Vogelzug bei Gänsen und Enten einsetzt. Auch über die
Wintermonate hinweg werde der Zug von Wildvögeln anhalten, so dass
Brandenburg das Seuchengeschehen immer wieder neu bewerten müsse,
sagte die Ministerin. Ob auch Gänse und Enten vermehrt vom Virus
betroffen seien, lasse sich derzeit nicht sagen.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Landwirtschaft sind noch
nicht abschätzbar, wie Regierungschef Woidke sagte. «Eine
Existenzbedrohung für Betriebe darf es nicht geben.» Einen Teil des
Schadens für Landwirte ersetzt die Tierseuchenkasse, wenn der
Geflügelbestand aufgrund des Erregers getötet werden müssen.
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