Vogelgrippe: Stadt Magdeburg verhängt Stallpflicht
Die Vogelgrippe ist nun auch in der Landeshauptstadt von
Sachsen-Anhalt angekommen. Halterinnen und Halter müssen sich ab
sofort an besondere Regeln halten.
Magdeburg (dpa/sa) - Wegen der Vogelgrippe wurde nun auch in
Magdeburg eine Stallpflicht verhängt. Bei einem Wildvogel sei das
Aviäre Influenzavirus nachgewiesen worden, teilte die Stadt mit. Zum
Schutz gegen die Geflügelpest sei deshalb bis auf Widerruf für das
gesamte Stadtgebiet eine Allgemeinverfügung erlassen worden. Schon in
anderen Regionen des Landes gelten für die Haltung von Geflügel
derzeit besondere Regeln.
Wie in anderen Städten und Landkreisen sind Ausstellungen, Märkte und
Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben nun demnach
auch in Magdeburg verboten. In der vergangenen Woche hatte unter
anderem die Stadt Dessau eine solche Verfügung erlassen, nachdem auch
dort den Verdacht auf Geflügelpest aufgekommen war.
Keine kranken Tiere anfassen
Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit. Umgangssprachlich wird
sie auch Vogelgrippe genannt. Sie ist hochansteckend und kann bei
vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen. In
Sachsen-Anhalt waren erste Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz
bekanntgeworden. Anschließend gab es auch in anderen Regionen
bestätigte Fälle oder amtliche Verdachtsfälle.
Nach Angaben der Stadt Magdeburg bedeute eine Stallpflicht, dass
Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer
Vorrichtung, die aus einer überstehenden Abdeckung und einer gegen
das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen
muss, zu halten ist. Wer einen kranken oder toten Wildvogel sieht,
solle ihn nicht berühren und das Gesundheits- und Veterinäramt
informieren, hieß es.
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