Saarland verhängt Stallpflicht wegen Vogelgrippe

Geflügelbesitzer im Saarland müssen jetzt handeln: Ab 30. Oktober
gilt eine Stallpflicht. Was das für Züchter und Hobbyhalter bedeutet.

Saarbrücken (dpa/lrs) - Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe verhängt
das Saarland vom 30. Oktober an als erstes Bundesland eine
Stallpflicht für Geflügel. Diese Allgemeinverfügung habe das
Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) zum Schutz der saarländischen
Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel
erlassen, teilte das saarländische Umweltministerium mit.

Veranstaltungen mit Geflügel untersagt

«Auch im Saarland gibt es einen bestätigten Fall eines Wildvogels,
der an der H5N1-Variante des hochansteckenden Geflügelgrippe-Virus
erkrankt ist, sowie fünf weitere noch nicht bestätigte Nachweise»,
hieß es. Die Allgemeinverfügung besage, dass sämtliche privat und
gewerblich gehaltenen Vögel in geschlossenen Ställen untergebracht
werden müssten, teilte die Behörde mit.

Alternativ könnten sie unter einer Vorrichtung gehalten werden, die
aus einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung und
mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten
Seitenbegrenzung bestehe. Zudem seien Veranstaltungen wie Messen,
Märkte und Börsen, bei denen Geflügel ausgestellt wird, vorläufig
untersagt. Dies gelte auch für bereits genehmigte Veranstaltungen.
Die Einhaltung dieser Maßnahmen werde vom Umweltministerium und dem
Landesamt kontrolliert.

Strenge Kontrollen und Bußgelder

Bei Verstößen gegen die Stallpflicht können nach Angaben des
Ministeriums Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden. 

Das Risiko der Ansteckung durch den Menschen gelte als äußerst gering
und werde bislang nur in seltenen Fällen bei Menschen beschrieben,
die sehr engen Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel hätten, hieß es.
«Laut Robert Koch-Institut gab es in Deutschland noch keinen Fall.»

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