Stallpflicht in mehreren Kreisen wegen Vogelgrippe

Die Vogelgrippe breitet sich in Brandenburg weiter aus. Nun erhöhen
mehrere Kreise und die Stadt Potsdam die Schutzmaßnahmen.

Potsdam (dpa/bb) - Wegen der Vogelgrippe haben mehrere Brandenburger
Landkreise und die Stadt Potsdam eine Stallpflicht für
Geflügelbetriebe angeordnet. Überall dort, wo Nutzgeflügel oder
andere Vögel gehalten werden, müssen diese nun in geschlossenen
Ställe oder anderen geeigneten Einrichtungen untergebracht werden. 

Zudem müssen Tierhalter sicherstellen, dass ein möglicher Kontakt zu
Wildvögeln unterbunden wird und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Die Maßnahme gilt ab Mittwoch in den Kreisen Ostprignitz-Ruppin,
Prignitz, Spree-Neiße nebst Cottbus sowie in Potsdam, wie die
dortigen Behörden mitteilten. Bereits ab sofort gilt die Stallpflicht
im Landkreis Oberhavel. 

Tierseuche breitet sich aus 

Die Vogelgrippe wurde nach Angaben von Experten von wilden Kranichen
auf ihrem Zug in wärmere Gebiete eingeschleppt und breitet sich
derzeit in Deutschland aus. Brandenburg ist stark betroffen: In
verschiedenen Agrarbetrieben mussten bereits Zehntausende Enten und
Masthähnchen getötet werden, weil Tiere in den Beständen Symptome der

Vogelgrippe aufwiesen. Der wirtschaftliche Schaden ist schon jetzt
immens. 

Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD) warnte
vor einer weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe und sprach von einem
sehr dynamischen Geschehen. Sie stellte für die kommenden Tage eine
landesweite Stallpflicht in Aussicht.

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