Landtag erweitert Themen für Corona-Untersuchungsausschuss

Nach langem Streit kann der hessische Corona-Untersuchungsausschuss
mit seiner inhaltlichen Arbeit starten. Inwiefern hat der Landtag den
Untersuchungsrahmen erweitert?

Wiesbaden (dpa/lhe) - Nach einem Urteil des höchsten hessischen
Gerichts zum stockenden Corona-Untersuchungsausschuss hat sich der
Landtag mit dem Streit über zulässige Themen befasst. Nach langer
Debatte über formale Fragen kann das Gremium nun mit seiner
inhaltlichen Arbeit beginnen. Das Plenum des Landtags in Wiesbaden
erweiterte mit Abstimmungen den Untersuchungsgegenstand des
Ausschusses.

Die AfD-Opposition hatte die angestrebte Aufklärung der einstigen
hessischen Pandemie-Politik thematisch deutlich weiter fassen wollen
als die übrigen vier Fraktionen des Parlaments. Daher zog sie vor den
Staatsgerichtshof. Dieser wies die AfD-Verfassungsklage kürzlich
weitgehend zurück. Vier vom Landtag erst nicht akzeptierte Fragen der
AfD-Fraktion sind laut Urteil allerdings doch verfassungskonform. 

Damit gibt es nun elf statt sieben zulässige AfD-Untersuchungsfragen.
Ursprünglich hatte diese Fraktion sogar 43 Fragen zur Corona-Politik
präsentiert - die sich aber teils auch auf Bundes- und
EU-Institutionen bezogen. Dagegen wandten sich die anderen vier
Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP mit dem Hinweis auf fehlende
Hessen-Bezüge.

AfD-Obmann Volker Richter betonte im Landtag: «Nach dem Urteil gibt
es nun keine Ausrede mehr, unverzüglich mit der Aufarbeitung im
Ausschuss zu beginnen.» Nun könnten auch Fragen nach
Impfnebenwirkungen und Überlastungen des Gesundheitswesens geklärt
werden. SPD-Obmann Stephan Grüger formulierte mit Blick auf die teils
verfassungswidrigen ursprünglichen AfD-Fragen: «Die von der AfD
verursachte Hängepartie ist nun beendet.» Die Hinweise des Gerichts
würden umgesetzt.

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