Mittelstädt stellt allgemeine Stallpflicht in Aussicht
Die Vogelgrippe breitet sich in Brandenburg weiter aus.
Landwirtschaftsministerin Mittelstädt rechnet damit, dass bald eine
Stallpflicht kommt.
Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka
Mittelstädt (SPD) rechnet wegen der Vogelgrippe zeitnah mit einer
brandenburgweiten Stallpflicht. «Ich denke, wenn dieser Vogelzug
weiter beginnt (...), dass wir dann auch mit den Landkreisen
entscheiden, dass eine brandenburgweite Aufstallungspflicht kommt»,
sagte sie in Wildau. Das könne schon in dieser Woche der Fall sein,
ließ sie durchblicken. Sie könne sich vorstellen, dass das Land die
Halter auch dabei unterstützt. «Wir haben alle anderen Seuchen
gemeistert, auch die werden wir meistern», so die Ministerin
«Alles, was wir jetzt entscheiden, muss risikobasiert sein», führte
sie aus. Es gebe Landkreise ohne bislang bestätigte Fälle. Andere
seien überproportional betroffen. Wegen einer etwaigen Stallpflicht
müsse vor diesem Hintergrund auf die Situation vor Ort eingegangen
und ein mögliches Verbreitungsrisiko eingeschätzt werden.
Ministerin: Lage ist dynamisch
Mittelstädt warnte vor einer weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe.
«Wir haben in der Tat die aktuelle Situation, dass die Geflügelgrippe
sehr dynamisch ist», sagte sie. Sie beobachte den Wildvogelflug und
die vielen betroffenen Kraniche. Andere Zugvögel seien hingegen
bisher nicht so sehr betroffen.
Das Virus taucht seit Jahren immer wieder in Deutschland auf, es wird
von Wildvögeln eingeschleppt und verbreitet. Ist ein Geflügelbestand
von einer hochansteckenden Variante befallen, werden in der Regel
alle Tiere dort getötet. Menschen infizieren sich nur in sehr
seltenen Fällen. In diesem Jahr hat die Seuche mehr tote Vögel
gefordert als in einigen Vorjahren.
Stallpflicht im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Nach weiteren Funden von toten Wildvögeln, bei denen das
hochansteckende Virus H5N1 nachgewiesen wurde, gilt im Landkreis
Ostprignitz-Ruppin ab diesem Mittwoch unter anderem eine Pflicht zur
Aufstallung von Geflügel.
Neu sei, dass risikobasierte Gebiete nicht mehr gesondert festgelegt
werden. Überall dort im Landkreis, wo Geflügel gehalten wird oder
Vögel in Gefangenschaft leben, bestehe eine Pflicht zur Aufstallung
in geschlossenen Ställen oder unter entsprechend geeigneten
Vorrichtungen. Zudem müssten die Tierhalter sicherstellen, dass ein
möglicher Kontakt zu Wildvögeln unterbunden wird und Hygienemaßnahmen
eingehalten werden.
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