Gericht: Fenstersprung bei Homeoffice kein Arbeitsunfall

Die Akkus seines E-Rollers explodieren. Dichter Qualm entsteht. Der
Mann rettet sich aus dem Fenster und wird verletzt. Der Streit um die
Kosten geht durch die Instanzen.

Berlin/Potsdam (dpa) - Die Akkus seines E-Rollers explodierten,
während der Softwareentwickler in Berlin im Homeoffice arbeitete. Der
Mann rettete sich mit einem Sprung aus dem Fenster und brach sich
dabei beide Füße. Aus seiner Sicht ist das ein Arbeitsunfall - zumal
das Ganze während einer Telefonkonferenz geschah. Gerichte sehen das
anders - und geben damit der Berufsgenossenschaft recht. (Az. L 21 U
47/23)

Bei dem Sprung aus dem Fenster im Januar 2021 habe der Mann in erster
Linie sein Leben retten wollen und damit ein «überragend wichtiges
privates Motiv» verfolgt, heißt es im Urteil des Landessozialgerichts
Berlin-Brandenburg (LAG). Dass er dadurch auch seine Arbeitskraft
habe erhalten wollen, spielte aus Sicht der Richter dabei weniger
eine Rolle. Deswegen sei der Vorfall nicht als Arbeitsunfall zu
werten. Damit muss die Berufsgenossenschaft nicht die Kosten zahlen.

E-Roller spielt bei Arbeit keine Rolle

Prinzipiell können Unfälle im Homeoffice durchaus als Arbeitsunfall
gewertet werden, hieß es vom Gericht. Auch Gefahren, die von privaten
Gegenständen ausgehen, können nach der Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts versichert sein, wenn diese für die Arbeit
genutzt werden. 

Im vorliegenden Fall seien der E-Roller beziehungsweise die Akkus in
der Wohnung des Klägers zum Zeitpunkt des Unfalls nicht für die
Arbeit genutzt worden. «Sie seien nicht dazu bestimmt gewesen, die
Telefonkonferenz durchzuführen», so die Richter. 

Damit blieb die Klage des Softwareentwicklers auch in zweiter Instanz
erfolglos. Das Urteil ist laut Gerichtssprecher noch nicht
rechtskräftig.

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