Aussagen: Prozess um Tod einer 12-Jährigen im Krankenhaus
Im Prozess um den Tod einer 12-Jährigen beschreiben Arzt und
Krankenschwester, wie sie die Nacht und den Morgen erlebten. Die
Staatsanwaltschaft sieht Versäumnisse - das Urteil steht noch aus.
Detmold (dpa/lnw) - Im Prozess um den Tod eines 12-jährigen Mädchens
in einem Krankenhaus im Kreis Lippe haben sich die beiden Angeklagten
ausführlich geäußert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 52 Jahre
alten Arzt und einer heute 69 Jahre alten ehemaligen Krankenschwester
fahrlässige Tötung vor. Die Anklage geht davon aus, dass sie in einer
Nacht vor rund sechs Jahren zu wenig getan haben, um den Tod des
Mädchens zu verhindern. So habe die 12-Jährige zu wenig Flüssigkeit
bekommen und wurde nicht am Monitor überwacht. Das Kind war am
Vorabend im Dezember 2019 nach mehrtägigem Magen-Darm-Infekt mit dem
Rettungswagen ins Krankenhaus gekommen.
Zu diesem Zeitpunkt war es bereits durch zu viel Flüssigkeitsverlust
geschwächt. Diese Diagnose hatte auch der Arzt gestellt und das Kind
mit einem Tropf versorgt. Nach seiner Schilderung hatte er nach
Vorschrift gehandelt. Am nächsten Morgen hatte die Mutter mehrmals
die Krankenschwester auf die sich verschlechternde Situation ihrer
Tochter aufmerksam gemacht. Sie starb gegen 9.00 Uhr nach erfolgloser
Reanimation auf der Intensivstation.
Krankenschwester erst am Morgen im Dienst
Die angeklagte deutsche Krankenschwester war allerdings erst ab 6.00
Uhr im Dienst. Sie schilderte, wie sie die Stunden bis zur
Reanimation des Mädchens erlebte. Sie beklagte fehlende
Dokumentationen und wie sie einmal telefonisch versucht habe, den
diensthabenden Arzt zu erreichen. Nach ihrer Schilderung erfolglos.
Der angeklagte Arzt sagte aus, dass ihn keine Anrufe erreicht haben.
Einen ersten Versuch soll es gegen 2.00 Uhr von einer Kollegin
gegeben haben. Der Arzt, der in Syrien Medizin studiert und dort
seinen in Deutschland bislang nicht anerkannten Facharzt erworben
hat, hatte Verantwortung für die Notaufnahme und zwei Stationen mit
Patienten, die er regelmäßig mit Antibiotika versorgen musste.
Urteil im November
Ein Urteil will das Amtsgericht Detmold im nächsten Monat verkünden.
Ein ursprünglich geplanter Termin am Mittwoch wurde gestrichen. Am
nächsten Verhandlungstag am 10. November sollen drei Gutachter,
darunter ein Rechtsmediziner, aussagen. Bis heute ist nach Angaben
der Staatsanwaltschaft die Todesursache nicht geklärt. Bereits im
Jahr 2023 hatte es einen ersten Prozessstart gegeben. Das Gericht
beauftragte einen dritten Gutachter und unterbrach das Verfahren.
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