BGH prüft Haftung für mögliche Corona-Impfschäden

Nach einer Corona-Impfung fordert ein Patient von seiner Ärztin
800.000 Euro Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof schaut sich nun
den Fall an - und will die Haftungsfrage klären.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am
Donnerstag (11.30 Uhr) mit der Frage, ob Ärztinnen und Ärzte für
mögliche Impfschäden nach einer Corona-Schutzimpfung haften. Ein Mann
hatte seine Ärztin verklagt, weil ihm wenige Wochen nach einer
Impfung gegen das Coronavirus eine Herzerkrankung diagnostiziert
wurde. Er sagt, die Impfung sei fehlerhaft verabreicht worden, und
fordert Schmerzensgeld in Höhe von 800.000 Euro. 

Vor Gericht setzte er sich damit bisher nicht durch. Zuletzt hatte
das Oberlandesgericht Hamm die Ansprüche gegenüber der Ärztin
verneint. Sie habe bei der Verabreichung der Impfung in einer
hoheitlichen Funktion und damit haftungsrechtlich als Beamtin
gehandelt. Durch die staatliche Haftungsübernahme seien direkte
Ansprüche gegen den impfenden Arzt ausgeschlossen. Der Patient ging
in Revision, sodass nun der BGH entscheiden muss. Ob am Donnerstag
schon ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. III ZR 180/24)

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