Krankenkassen wollen gegen Bund klagen
Für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern bekommen die
gesetzlichen Kassen Geld vom Bund - aber deutlich zu wenig, wie sie
seit Jahren monieren. Jetzt will der Verband vor Gericht ziehen.
Berlin (dpa) - Der Spitzenverband der gesetzlichen
Krankenversicherungen will den Bund wegen einer unzureichenden
Finanzierung der Behandlungskosten von Bürgergeldempfängern
verklagen. Das beschloss der Verwaltungsrat in Berlin. Jahr für Jahr
bleibe der Bund den Kassen dabei zehn Milliarden Euro schuldig, sagte
die Co-Verwaltungsratsvorsitzende Susanne Wagenmann. «Da können wir
nicht länger zuschauen.» Der Co-Vorsitzende Uwe Klemens sagte: «Wir
wollen damit erreichen, dass unsere Versicherten und deren
Arbeitgeber nicht länger mit einer Finanzierungsaufgabe des Staates
belastet werden.»
Die Kassen monieren schon seit Jahren, dass sie für grundsätzlich
gesetzlich versicherte Bürgergeldbezieher zu wenig Geld zugewiesen
bekommen. Nach einem Gutachten im Verbandsauftrag zahlte der Bund
2022 pro Person eine Beitragspauschale von 108,48 Euro im Monat -
kostendeckend wären 311,45 Euro gewesen. Aktuell beträgt die
Pauschale demnach 133,17 Euro im Monat.
Klage gegen Zuweisungen des Bundesamts
Konkret soll der Spitzenverband für Kassen, die ihn damit
beauftragen, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland einreichen.
Gegenstand sollen die jetzt im Herbst eingehenden Zuweisungsbescheide
des Bundesamts für Soziale Sicherung in Bonn für das kommende Jahr
sein. Für das Verfahren in erster Instanz zuständig ist das
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Über die anstehende
Entscheidung des Verwaltungsrats berichtete zunächst die «Bild».
Der Spitzenverband argumentiert, dass die Kassen wegen der
unzureichenden Finanzierung eine Aufgabe in alleiniger Verantwortung
des Bundes erfüllen - das sei ein rechtswidriger Eingriff in das
Recht der Sozialversicherungsträger zu organisatorischer und
finanzieller Selbstständigkeit. Außerdem sei es ein Verstoß gegen die
strenge Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Kein zusätzliches Geld im Haushalt
Auch Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte sich prinzipiell
dafür ausgesprochen, dass Behandlungskosten für Bürgergeldbezieher
vollständig und nicht nur teilweise über den Bundeshaushalt abgedeckt
sein sollten. In den Etatplänen für 2025 und 2026 ist dies nicht
vorgesehen.
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