Kabinett bringt mehrere Steuersenkungen auf den Weg Von Theresa Münch, dpa
Union und SPD arbeiten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ab. Dieses
Mal zum Vorteil von Restaurants, Pendlern und Ehrenamtlern. Und sie
machen eine Ampel-Entscheidung rückgängig.
Berlin (dpa) - Sie betreffen Pendler, Gastronomen, Ehrenamtler und
die Landwirtschaft: Das Bundeskabinett hat eine ganze Reihe von
Steuerentlastungen auf den Weg gebracht. Es geht um Vorhaben, die
CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten - und
die den Bund im nächsten Jahr Milliarden kosten werden. Als nächstes
sind der Bundestag und teilweise auch der Bundesrat am Zug, damit die
Entlastungen endgültig beschlossen werden.
Die Entscheidungen im Detail:
Pendlerpauschale
Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der
Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen - und zwar egal, ob sie mit
dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie für die
ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21.
Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig sollen schon ab dem
ersten Kilometer 38 Cent gelten.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonte, damit werde mehr
Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land geschaffen. Nach Rechnung
seines Ministeriums könnten bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern
und Fünf-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten
angesetzt werden. Bei 20 Kilometern kämen sogar 352 Euro zusammen.
Wer nur fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen müsse,
habe ein Plus von 88 Euro. Das gilt aber nur, wenn man mit seinen
Werbungskosten den Pauschalbetrag von aktuell 1.230 Euro
überschreitet.
Viele Ökonomen und die Industriestaaten-Organisation OECD kritisieren
die Subvention als teuer und klimaschädlich. Dem Bund entgehen durch
die Reform laut Ministeriumsrechnung im Jahr 2026 Steuereinnahmen von
rund 1,1 Milliarden, im Jahr 2027 Einnahmen von rund 1,9 Milliarden
Euro.
Mehrwertsteuer für die Gastronomie
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft von
derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Das galt schon einmal
während der Corona-Pandemie, wurde aber zu Jahresbeginn 2024 wieder
erhöht. Zum 1. Januar 2026 soll nun wieder der geringere Steuersatz
gelten.
Neben Restaurants und Cafés profitieren davon laut Finanzministerium
auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel,
Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
Dem Bund entgehen jährlich Steuereinnahmen von rund 3,6 Milliarden
Euro.
Ziel ist zum einen eine wirtschaftliche Unterstützung der
Gastronomiebranche, die zuletzt unter Umsatzrückgängen litt. Die
Bundesregierung hofft aber auch auf niedrigere Preise für die
Bürgerinnen und Bürger. Doch ob es wirklich zu Preissenkungen in
Restaurants kommt, ist offen. Nach Einschätzung der Gewerkschaft NGG
kann die Kundschaft nicht auf flächendeckend sinkende Preise hoffen.
Agrardiesel
Es ist der erste Schritt um eine heftig umstrittene Entscheidung der
Ampel-Regierung rückgängig zu machen: Die Steuervergünstigung für d
en
Agrardiesel soll in vollem Umfang wieder eingeführt werden. Betriebe
der Land- und Forstwirtschaft sollen sich die Energiesteuer für
Diesel ab 2026 wieder mit 21,48 Cent pro Liter zurückerstatten lassen
können.
Das soll die Betriebe finanziell entlasten und ihnen gleichzeitig in
einem von erheblichen Preisschwankungen geprägten Markt
Planungssicherheit geben. Der volle Steuersatz für Dieselkraftstoff
beträgt laut Landwirtschaftsministerium aktuell 47,04 Cent pro Liter.
Minister Alois Rainer (CSU) sprach von einem längst überfälligen
Schritt. Eine der größten Fehlentscheidungen der Ampel-Regierung
werde korrigiert.
Die frühere Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte eine schrittweise
Streichung der Subvention beschlossen, um eine Milliardenlücke im
Haushalt zu stopfen. Für Mengen, die 2026 verbraucht werden, sollte
es keine Subventionen mehr geben. Das hatte heftige Bauernproteste
ausgelöst. Nun heißt es im schwarz-roten Gesetzentwurf: «Ein
Auslaufen der Regelung würde die Energiepreise für Unternehmen
erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen
verschlechtern.» Den Bund kostet die Wiedereinführung im Jahr rund
430 Millionen Euro.
Übungsleiter und Ehrenamtler
Die Steuerpauschale für Übungsleiter wird von 3.000 auf 3.300 Euro
angehoben, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. So viel
soll man künftig durch sein Engagement einnehmen dürfen, ohne darauf
Steuern zu zahlen. Das betrifft zum Beispiel Trainer in
Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger.
«Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich im Ehrenamt. All
das sind Menschen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, die für
andere da sind, die anpacken und helfen. Dieses Engagement wollen wir
stärker unterstützen», betonte Klingbeil.
Außerdem sollen Haftungsrisiken für die Ehrenamtler verringert
werden. Sie müssen Schäden nur ersetzen, wenn diese vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurden. Bisher galt dies nur bis zu einer
Vergütung von 840 Euro - künftig soll die Grenze bei 3.300 Euro
liegen. «Denn wer einem Verein viele Stunden seiner Freizeit schenkt,
soll eine faire Aufwandsentschädigung bekommen können - ohne bei
einem Missgeschick oder Unfall dafür mit voller Haftung einzustehen»,
erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).
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