Höchststrafe für Messeranschlag von Solingen
Beim islamistischen Terroranschlag von Solingen starben drei
Menschen. Der Attentäter Issa al Hasan ist geständig. Nun ist das
Urteil gefallen.
Düsseldorf (dpa) - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat für den
islamistischen Terroranschlag von Solingen die Höchststrafe verhängt.
Es sprach den 27-jährigen Issa al Hasan wegen Mordes an drei
Menschen, Mordversuchen an zehn Menschen und als Mitglied der
Terrormiliz Islamischer Staat schuldig.
Die Richter verurteilten den Syrer zu lebenslanger Haft, stellten die
besondere Schwere seiner Schuld fest und ordneten die anschließende
Sicherungsverwahrung an.
Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft und
sämtlicher Nebenklägeranwälte. Die Verteidiger hatten sich lediglich
gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen.
«Der Angeklagte hat sich seit 2019 massiv islamistisch
radikalisiert», sagte Richter Winfried van der Grinten. Auf seinem
Tiktok-Profil habe er selbst IS-Propaganda verbreitet. An seinen
Internet-Aktivitäten könne man ablesen, wie er sich immer weiter in
der islamistischen Ideologie verfing.
Drei Tote, acht Verletzte
Bei der Messerattacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August
2024 drei Menschen getötet und acht verletzt worden. Der Syrer, ein
abgelehnter Asylbewerber, hatte von hinten gezielt jeweils auf den
Hals von Besuchern des Festes eingestochen. Er wurde einen Tag später
gefasst.
Der Anschlag hatte bundesweit die Debatte über die Flüchtlings- und
Asylpolitik angeheizt. In Nordrhein-Westfalen wurde in der Folge ein
Sicherheitspaket mit Dutzenden Maßnahmen beschlossen.
Der 27-Jährige musste sich seit Mai im Hochsicherheitstrakt des
Düsseldorfer Oberlandesgerichts verantworten. Das Gericht kam nach
nur 18 statt der ursprünglich veranschlagten 24 Prozesstage zu seinem
Urteil.
Ein Psychiater hatte dem Angeklagten einen Intelligenzquotienten von
71 attestiert, aber keinen Grund für eine verminderte Schuldfähigkeit
gesehen. Ein IQ von 69 oder niedriger gilt als geistige Behinderung.
Issa al Hasan hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den
Messerangriff begangen zu haben. Der Anschlag von Solingen war der
erste in Deutschland seit der Attacke auf den Berliner
Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS bekannt hatte.
Beweislage eindeutig
Vor dem Anschlag hatte er ein Bekennervideo aufgenommen und den
Treueschwur auf den IS-Kalifen abgelegt. Dem psychiatrischen
Gutachter hatte er sich mit den Worten vorgestellt: «Ich bin Issa,
ich habe drei Leute umgebracht. Da bekommt man 80 Jahre. Ich warte
auf den Tod.»
Seine Tat hatte er zunächst als Rache für die Massaker «der
Kreuzzügler» an Muslimen in Bosnien, dem Irak und weiteren Ländern
bezeichnet, ein anderes Mal waren es die toten Kinder im
Gaza-Streifen und die Waffenlieferungen Deutschlands an Israel, die
ihn zu der Tat getrieben hätten. Eigentlich habe er einen Brandsatz
auf die israelische Botschaft in Berlin werfen wollen, aber dann habe
er in Solingen die Vorbereitungen zum Stadtfest wahrgenommen.
Die Bundesanwaltschaft hatte ihn als Dschihadisten und Islamisten
beschrieben. Er habe darauf gedrungen, dass der IS den Anschlag für
sich reklamiert, wie es dann auch geschehen sei.
Hohes Rückfallrisiko
Der Psychiater sieht bei dem Mann ein hohes Rückfallrisiko. Zur
islamistischen Ideologie komme bei ihm ein Mangel an Empathie und
eine Faszination für Gewalt. Daraufhin hatte das Gericht den Hinweis
gegeben, dass für Issa al Hasan, immerhin nicht vorbestrafter
Ersttäter, dennoch die Sicherungsverwahrung in Betracht komme.
Der Nebenklage-Vertreter Simon Rampp hatte gesagt, der Angeklagte
habe friedlich feiernde Besucher des «Festivals der Vielfalt» im
Dunkeln und von hinten mit einem Messer angegriffen. «Mehr Heimtücke
geht nicht.»
Die Version des Angeklagten, während der Tat unter einer
Wahnvorstellung gelitten zu haben, sei eine plumpe Schutzbehauptung.
Ein Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags prüft
derzeit, warum die Abschiebung von Issa al Hasan ins Erstaufnahmeland
Bulgarien scheiterte.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.