Urteil im Prozess um Solinger Terroranschlag erwartet
Im Prozess um den Terroranschlag von Solingen will das
Oberlandesgericht in Düsseldorf sein Urteil verkünden. Dem
geständigen Angeklagten droht die Höchststrafe.
Düsseldorf (dpa) - Gut ein Jahr nach dem Terroranschlag von Solingen
will das Düsseldorfer Oberlandesgericht heute das Urteil gegen den
geständigen Attentäter verkünden.
Dem 27-jährigen Issa al Hasan droht wegen dreifachen Mordes,
zehnfachen Mordversuchs und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer
Staat die Höchststrafe: lebenslange Haft mit besonderer Schwere der
Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung.
Dies haben die Bundesanwaltschaft und sämtliche Nebenklägeranwälte
beantragt. Die Verteidiger hatten sich lediglich gegen die
Sicherungsverwahrung ausgesprochen.
Drei Tote, acht Verletzte
Bei der Messerattacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August
2024 drei Menschen getötet und acht verletzt worden. Der Syrer hatte
von hinten gezielt jeweils auf den Hals von Besuchern des Festes
eingestochen. Er wurde einen Tag später festgenommen.
Der Anschlag hatte bundesweit eine Debatte über die Flüchtlings- und
Asylpolitik ausgelöst. In Nordrhein-Westfalen wurde in der Folge ein
Sicherheitspaket mit Dutzenden Maßnahmen beschlossen.
Issa al Hasan hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den
Messerangriff begangen zu haben. Der Anschlag von Solingen war der
erste in Deutschland seit der Attacke auf den Berliner
Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich die Terrormiliz IS bekannt hatte.
Beweislage eindeutig
Vor dem Anschlag hatte der abgelehnte Asylbewerber ein Bekennervideo
aufgenommen und den Treueschwur auf den IS-Kalifen abgelegt. Dem
psychiatrischen Gutachter stellte er sich mit den Worten vor: «Ich
bin Issa, ich habe drei Leute umgebracht. Da bekommt man 80 Jahre.
Ich warte auf den Tod.»
Seine Tat bezeichnete er zunächst als Rache für die Massaker «der
Kreuzzügler» an Muslimen in Bosnien, dem Irak und weiteren Ländern,
ein anderes Mal gab er an, es seien die toten Kinder im Gazastreifen
und die Waffenlieferungen Deutschlands an Israel gewesen, die ihn zu
der Tat getrieben hätten.
Die Bundesanwaltschaft beschrieb ihn als Dschihadisten und
Islamisten, der sich seit 2019 radikalisiert habe. Er habe darauf
gedrungen, dass der IS den Anschlag für sich reklamiert, wie es dann
auch geschehen sei.
Hohes Rückfallrisiko
Der Psychiater hat dem Angeklagten ein hohes Rückfallrisiko
attestiert. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit gebe es
trotz eines Intelligenzquotienten von nur 71 nicht.
Zur islamistischen Ideologie komme bei ihm ein Mangel an Empathie und
eine Faszination für Gewalt. Daraufhin gab das Gericht den Hinweis,
dass für Issa al Hasan auch Sicherungsverwahrung in Betracht kommt.
Nebenklage-Vertreter Simon Rampp sagte, der Angeklagte habe friedlich
feiernde Besucher des «Festivals der Vielfalt» im Dunkeln und von
hinten mit einem Messer angegriffen. «Mehr Heimtücke geht nicht.» Die
Version des Angeklagten, während der Tat unter einer Wahnvorstellung
gelitten zu haben, sei eine plumpe Schutzbehauptung.
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