Verteidiger im Solingen-Prozess gegen Sicherungsverwahrung
Im Prozess um den islamistischen Terroranschlag von Solingen stellen
sich die Verteidiger einer lebenslangen Haftstrafe nicht entgegen.
Lediglich die Sicherungsverwahrung geht ihnen zu weit.
Düsseldorf (dpa) - Im Prozess um den Terroranschlag von Solingen
haben sich die Verteidiger lediglich gegen das Verhängen der
Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Ansonsten gebe es der rechtlichen
Würdigung der Bundesanwaltschaft nichts hinzuzufügen, sagte
Rechtsanwalt Daniel Sprafke.
Die Bundesanwaltschaft und sämtliche Nebenklägeranwälte hatten die
Höchststrafe für den islamistischen Messer-Attentäter beantragt:
lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender
Sicherungsverwahrung. Das Urteil soll an diesem Mittwoch verkündet
werden.
Sein Mandant Issa al Hasan habe Grenzen überschritten, Grenzen des
Erträglichen, sagte der Verteidiger. «Eine Minute veränderte alles.
»
Eine zufriedenstellende Erklärung des Anschlags und seiner
Hintergründe sei nicht gelungen. «Es ist unklar geblieben, was ihn
dazu gebracht hat, dem Bösen zu huldigen.»
«Die Hoffnung der Überlebenden und Angehörigen, Versöhnung, ja
Heilung zu finden, wurde enttäuscht», sagte der Verteidiger. Er
bewundere sie: «Bei ihnen war kein Fünkchen Hass spürbar, keine
Belastungstendenz.»
Drei Tote, acht Verletzte
Bei der islamistischen Messerattacke auf dem Solinger Stadtfest waren
am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht schwer verletzt
worden. Der Syrer hatte gezielt von hinten auf den Hals von Besuchern
des Festes eingestochen. Er wurde einen Tag später gefasst.
Der Anschlag hatte bundesweit eine Debatte über die Flüchtlings- und
Asylpolitik ausgelöst. In Nordrhein-Westfalen wurde in der Folge ein
Sicherheitspaket mit Dutzenden Maßnahmen beschlossen.
Der 27-Jährige muss sich seit Mai im Hochsicherheitstrakt des
Düsseldorfer Oberlandesgerichts wegen dreifachen Mordes, zehnfachen
versuchten Mordes und Mitgliedschaft in der Terrorgruppe Islamischer
Staat (IS) verantworten.
Verteidiger verweist auf «unterdurchschnittliche Begabung»
Sprafke sagte, auch er als Verteidiger stoße an seine Grenzen. Der
angeklagte Syrer sei in einer gänzlich anderen Welt aufgewachsen und
habe es nicht geschafft, sich in Deutschland anzupassen.
«Mit seiner unterdurchschnittlichen Begabung ist er chancenlos,
selbst im syrischen Hinterland», sagte Sprafke. Ein Psychiater hatte
dem Angeklagten einen Intelligenzquotienten von 71 attestiert. Ein IQ
von 69 oder niedriger gilt als geistige Behinderung.
Am Schluss ergriff der geständige Attentäter selbst das Wort: «Dass
ich radikal bin und Hass verspüre gegen Deutsche, trifft nicht zu»,
sagte er. Ansonsten schließe er sich den Ausführungen seines Anwalts
an.
Issa al Hasan hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den
Messerangriff begangen zu haben. Der Anschlag von Solingen war der
erste in Deutschland seit der Attacke auf den Berliner
Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS bekannt hatte.
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