130 Millionen Euro Rückforderungen von Corona-Hilfen
Während Corona wurden in Schleswig-Holstein rund 467 Millionen Euro
Soforthilfen ausgezahlt. Nicht immer lief alles korrekt. Und noch
immer gibt es Rückforderungen.
Kiel (dpa/lno) - Mehr als fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie
hat der Staat noch immer Rückforderungen in Höhe von knapp 130
Millionen Euro allein in Schleswig-Holstein. «Coronahilfen waren
immer dazu gedacht, schnell und unbürokratisch die Auswirkungen der
Pandemie zu dämpfen», sagte Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen
(CDU) der Deutschen Presse-Agentur. «Es war immer klar, dass zu viel
gezahlte Hilfen zurückgefordert werden. Dass das einige Unternehmen
vor Herausforderungen stellt, ist uns bewusst.»
Der Staat müsse verantwortungsvoll mit Steuermitteln umgehen, sagte
Madsen. «Und das heißt auch: Hilfen teilweise zurückfordern, wenn sie
zu hoch oder sich nachträglich bei der Überprüfung im Rahmen der
Schlussabrechnung als gänzlich unberechtigt erweisen, weil die
Antragsvoraussetzungen nicht erfüllt waren.» Es gebe aber auch
Nachzahlungen.
Was offen ist
Mit Stand 31. Juli gab es im Norden nach Angaben der Investitionsbank
im Bereich der Corona-Soforthilfen noch Rückforderungen in Höhe von
84 Millionen Euro. Soforthilfe konnte im Prinzip jeder beantragen,
der durch Lockdowns Umsatzeinbußen hatte. 169 Millionen Euro wurden
beispielsweise von Unternehmen, Gastwirten und Selbstständigen
bereits zurückgezahlt.
Insgesamt wurden in Schleswig-Holstein rund 467 Millionen Euro als
Soforthilfe ausgezahlt, davon 412 Millionen aus dem Bundesprogramm.
Es gab 56.000 Anträge und bislang den Angaben zufolge 43.000
Rückmeldungen von Empfängern der Soforthilfe.
Knapp 17.000 Mal wurden sogenannte Neustarthilfen beantragt, die vor
allem für Solo-Selbstständige gedacht waren. Ausgezahlt wurden rund
83 Millionen Euro. Bislang sind aber erst 9,8 von geforderten rund
21,3 Millionen Euro zurückgezahlt worden. In rund 1.000 Fällen legten
Empfänger zudem nicht die erforderliche Endabrechnung vor.
Weitere Hilfen
Ferner zahlte das Land im Umfang von 1,8 Milliarden Euro sogenannte
Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen aus. In diesem Bereich
sind bislang rund 14.200 Fälle abgeschlossen: Dabei wurden rund 36,7
Millionen Euro zusätzlich ausgezahlt und 47,5 Millionen Euro
zurückgefordert. Von den Rückforderungen sind rund 13,2 Millionen
Euro zurückgezahlt worden.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gab es auch Stundungen und
Ratenzahlungen. «Insofern sind nicht es nicht nur laufende
Gerichtsverfahren, über die wir Rückzahlungen erwarten.»
175 Anklagen wegen Subventionsbetrugs
Allein die Staatsanwaltschaft Kiel leitete von 2020 bis 2025 rund 350
Verfahren wegen des Vorwurfs des Subventionsbetrugs ein. «Ganz
überwiegend betrifft dies den Betrug im Zusammenhang mit
Corona-Hilfen, jedoch nicht ausschließlich», sagte eine Sprecherin.
Die Corona-Verfahren würden nicht gesondert erfasst. Aufgrund der
Vielzahl der Fälle sei eine weitergehende Auswertung nicht möglich.
In etwa 175 der 350 Verfahren wegen Subventionsbetrug wurde den
Angaben zufolge Anklage erhoben. Rund 60 Verfahren sind noch offen,
etwa 50 wurden an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben. Die
übrigen Verfahren wurden mangels eines hinreichenden Tatverdachts
oder aus anderen Gründen eingestellt.
«Zum Teil werden weiterhin Verfahren im Zusammenhang mit
Corona-Hilfen eingeleitet, etwa in Fällen, in denen sich ein
Anfangsverdacht aus der Auswertung von Verfahren ergibt, die sich mit
anderen Tatvorwürfen befassen», sagte die Sprecherin. «So lange
bezüglich der Corona-Hilfen noch keine Verjährung eingetreten ist,
sind also weitere Verfahren möglich.»
Eine Schätzung des Schadens sei schwer möglich. «Die Schäden
unterscheiden sich von Verfahren zu Verfahren und liegen überwiegend
im Bereich zwischen 1.000 und 18.000 Euro.»
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.