Zu viele Rezepte - Arzt wehrt sich gegen Regressforderungen
Dermatologische Praxen gibt es nur wenige in Ostfriesland. Der
Hautarzt Brinker in Weener lehnt fast keinen Patienten ab. Dafür soll
er nun bestraft werden.
Weener (dpa/lni) - Vor der Praxis von Hautarzt Bernd Brinker in
Weener an der Ems (Landkreis Leer) stehen die Patienten frühmorgens
bereits Schlange. Dermatologische Praxen gibt es nur wenige in
Ostfriesland. Und weil Brinker so viele Menschen behandelt und
dementsprechend Medikamente verschreibt, sieht er sich mit
Regressforderungen konfrontiert. Eine fünfstellige Summe soll er nach
eigenen Angaben nun zahlen und will sich dagegen wehren.
Die Niedersächsische Prüfungsstelle in Hannover schickte ihm nun eine
Regressandrohung, weil er nach eigenen Angaben 60 Prozent mehr an
Verordnungen aufweise als der Fachgruppendurchschnitt. Die Prüfer
kontrollieren, ob Vertragsärzte wirtschaftlich arbeiten. Die
«Rheiderland-Zeitung» hatte zuvor berichtet.
«Die gesetzlichen Krankenkassen sind grundsätzlich aus dem Gebot der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit heraus verpflichtet, Prüfanträge
zu stellen», hieß es von der Prüfstelle auf Anfrage. Im beschriebenen
Fall handle es sich um Verfahren der sogenannten
Durchschnittswerteprüfung, welche von Amts wegen eingeleitet werden,
teilte der Prüfstellenleiter Börje Ulrich mit. Geprüft werden ihm
zufolge jeweils fünf Prozent der Ärzte einer Fachgruppe, die Auswahl
erfolge absteigend je nach Höhe des Überschreitungswertes.
Doppelt so viele Patienten wie andere
Bisher gehe es um rund 30.000 Euro, die allein für 2023 als
Rückforderung im Raum stehen, sagt Brinker der dpa. Und die beträfen
noch Zeiten in denen er noch weniger Patienten hatte, als heute.
Damals habe er im Schnitt vielleicht 1.500 oder 1.600 Patienten pro
Quartal behandelt. Inzwischen seien es knapp 3.000. «Damit liege ich
teilweise doppelt so hoch wie Vergleichspraxen in der Umgebung.»
Für 2024 und 2025 dürften die Regressforderungen daher noch deutlich
höher ausfallen als die bisher verlangte Summe, befürchtet er. «Ich
mag gar nicht daran denken, wie sich das jetzt entwickelt haben
wird.» Der Dermatologe möchte niemanden zurückweisen und behandele
möglichst jeden Patienten - auch weil er versucht habe, Patienten von
Kliniken fernzuhalten, sagt der 52-Jährige.
Forderungen wären schwerer Schlag für die Praxis
«Wenn Regressforderungen in der Höhe, wie sie jetzt bestehen,
realisiert werden würden, wäre das ein schwerer Schlag für die
betriebswirtschaftliche Situation dieser Praxis», sagt Brinker. Die
Konsequenz daraus wäre, dass er deutlich weniger verordne - und
Patienten bei kostspieligen Medikamenten an eine Klinik überweise.
Das würde die Kosten nicht nur verlagern, sondern sogar noch erhöhen,
kritisiert der Mediziner.
Die Prüfstelle verweist darauf, dass im Rahmen der Prüfungen der
Grundsatz «Beratung vor Regress» gelte. Bei der Feststellung einer
unwirtschaftlichen Verordnungsweise würde demnach vor einer
Nachforderung oder eines Regresses zunächst eine Beratung
ausgesprochen. Mit Blick auf Folgejahre müsse diese bestandskräftig
werden, um eine entsprechende Verhaltenssteuerung beim Arzt bewirken
zu können.
Kassenärztliche Vereinigung fordert Änderung
Auf Kritik stößt das Vorgehen bei der Kassenärztlichen Vereinigung
Niedersachsen (KVN). «Wir kritisieren Arzneimittelregresse, die
müssen weg», sagte ein Sprecher. Wenn man über den 50 Prozent des
Fachgruppendurchschnitts liege, könne eine Regressandrohung folgen.
Dann hätte der Arzt in der Regel die Chance zu begründen, warum er
überproportional viele Rezepte ausgestellt habe. Das könnten
eventuell viele chronische Kranke sein oder wenig andere Fachärzte in
der Region. Die KVN bietet Beratung und Unterstützung für die
Mitglieder an.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.