Arbeitgeber zahlen 82 Milliarden wegen Krankheit
Die Arbeitgeber in Deutschland dringen auf Entlastung. Ein wachsender
Kostenpunkt ist die milliardenschwere Lohnfortzahlung. Ein Institut
macht Vorschläge.
Berlin (dpa) - Hohe Krankenstände und mehr Beschäftigung haben in
Deutschland die Aufwendungen der Arbeitgeber für erkrankte
Beschäftigte auf rund 82 Milliarden Euro im Jahr 2024 nach oben
getrieben. Binnen drei Jahren seien die Kosten um 10 Milliarden Euro
gestiegen, ermittelte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW).
Institut für Karenztage
Der Steuer- und Sozialexperte Jochen Pimpertz des arbeitgebernahen IW
weist auf verschiedene Vorschläge hin, um diesen Kostenfaktor zu
begrenzen. Karenztage zum Beispiel: «Die Gehaltszahlung würde zu
Beginn
einer Erkrankung für einige Tage ausgesetzt.» Alternativ ließen sich
Karenzzeiten definieren, in denen das Gehalt auf reduziertem Niveau
gezahlt werde, sagt Pimpertz. Entlastung sei jedenfalls dringend
geboten.
Anderer Vorschlag: Kürzere Lohnfortzahlung
Auch ließe sich die Dauer der Entgeltfortzahlungsverpflichtung
begrenzen, so der IW-Experte. Dies gelänge zum Beispiel durch eine
Einschränkung bei wechselnden Diagnosen.
Aktuell wird das Gehalt höchstens sechs Wochen im Jahr weitergezahlt
- außer bei einer weiteren Krankschreibung aufgrund einer anderen
Diagnose. Künftig könnte Pimpertz zufolge der Arbeitgeber auch bei
wechselnden Diagnosen insgesamt nicht länger als sechs Wochen pro
Jahr Gehalt zahlen müssen.
Anstieg seit 2010 um das 2,2-Fache
Laut der Studie stieg die Summe der Aufwendungen für kranke
Beschäftigte seit dem Jahr 2010 um das 2,2-Fache. Das IW fasst darin
die Aufwendungen der Arbeitgeber für die weitere Überweisung des
Gehalts - laut Sozialbudget 2024 insgesamt 69,1 Milliarden Euro -
zusammen mit den Arbeitgeberanteilen am Sozialversicherungsbeitrag.
Diese gibt das IW mit 13,0 Milliarden Euro an. Nicht eingerechnet ist
die Lohnfortzahlung im Mutterschutz.
Was heute gilt
Fehlt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt im Betrieb, verpflichtet das
Entgeltfortzahlungsgesetz den Arbeitgeber zur Fortzahlung des
Gehalts. Bei länger währenden Ausfällen zahlt die gesetzliche
Krankenkasse im Anschluss an die Lohnfortzahlung das Krankengeld.
Bis zum Ende der 72. Woche haben langzeiterkrankte Beschäftigte
Anspruch auf 70 Prozent des Bruttoentgelts. Im vergangenen Jahr
hätten die Arbeitgeberaufwendungen die Ausgaben für das Krankengeld
um das Vierfache übertroffen, schreibt das IW.
Gründe des Anstiegs
Angetrieben wurde der Kostenanstieg in den vergangenen Jahren laut IW
durch Lohnerhöhungen und wachsende Beschäftigung. «Zudem ist aber der
Krankenstand seit rund zwei Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen»,
unterstreicht Pimpertz. Als naheliegend beschreibt er, dass
die Ausfallzeiten mit der Alterung der Belegschaften steigen.
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