Drei Länder wollen schärfere Regeln für Frühchen kippen

Wollen Kliniken etwa sehr kleine Frühgeborene behandeln, müssen sie
bestimmte Mindestmengen an Patienten vorweisen. Das ist drei
Bundesländern ein Dorn im Auge - sie haben deswegen geklagt.

Stuttgart/Karlsruhe (dpa) - Die Länder Baden-Württemberg,
Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sehen ihre Rechte bei der
Krankenhausplanung angegriffen und ziehen deswegen vor das
Bundesverfassungsgericht. Man habe eine Klage eingereicht und wolle
erreichen, dass Karlsruhe die Vorgaben des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfe,
teilten die Gesundheitsminister der drei Bundesländer mit. 

Kritik an Mindestmengen für Frühchenversorgung 

Konkret stören sich die drei Bundesländern unter anderem an Vorgaben
des Ausschusses zur Versorgung sehr kleiner Frühgeborener mit einem
Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm. Seit 2024 bekommen Kliniken die
Behandlung dieser Kinder nur noch von den Kassen vergütet, wenn sie
jährlich bestimmte Mindestmengen an Patienten vorweisen können. «Die

Klage sehen wir als notwendiges letztes Mittel, um die verbriefte
Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung gegen wiederholte
Eingriffe des G-BA zu schützen», sagte Baden-Württembergs
Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Die Länder fürchten, dass
die Vorgabe zu Versorgungsengpässen führen.

Routine bei Frühchen-OPs entscheidet über Leben und Tod 

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken,
widerspricht: «Wir sprechen hier nicht über Notfalloperationen,
sondern über planbare, komplexe Interventionen, bei denen es einen
nachgewiesenen Zusammenhang zwischen der Anzahl der durchgeführten
Behandlungen und oder Interventionen und der Ergebnisqualität gibt.»
In diesen Fällen zahle sich Routine aus, sie könne nicht durch
Strukturvorgaben ersetzt werden. 

«Gerade bei der Versorgung von untergewichtigen Frühgeborenen hat die
Zahl der behandelten Frühchen unmittelbaren Einfluss auf die
Sterberate und das Maß späterer Beeinträchtigungen. Für mich steht

fest: Qualität ist nicht verhandelbar», sagte Hecken. Mit
Krankenhausplanung habe dies nichts zu tun.

Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA ist das höchste Beschlussgremium
im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien,
welche medizinischen Leistungen die circa 73 Millionen Versicherten
der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können.

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