Missbrauch in Uniklinik? - Krankenpfleger beteuert Unschuld
Die Vorwürfe wiegen schwer, zudem liegt ein Teil des Geschehens vor
zwei Jahren auf der Kardiologie-Station immer noch im Dunklen.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein Krankenpfleger, der an der Frankfurter
Uniklinik Patientinnen sediert und eine von ihnen sexuell berührt
haben soll, hat zum Prozessauftakt die Vorwürfe abgestritten. Er habe
bei den drei Frauen jeweils die Kanüle gespült und sei dabei
vorschriftsgemäß vorgegangen, sagte die Rechtsanwältin des
37-Jährigen. Sedierende Mittel habe er dabei nicht verwendet, zudem
sei er der besagten Frau «nicht sexuell nahegetreten».
Angeklagt ist er unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs und
gefährlicher Körperverletzung. Es habe sich um «lebensgefährdende
Behandlungen» gehandelt, die Patientinnen habe er in eine hilflose
Lage versetzt, hieß es in der von der Staatsanwältin verlesenen
Anklage.
Sofortige Ohnmacht
Der Krankenpfleger hatte seit dem Jahr 2019 an der Uniklinik
gearbeitet. An einem Morgen im April 2023 soll er auf einem Zimmer
der Kardiologie-Station zwei Frauen unter dem Vorwand, bei ihnen
jeweils die Kanüle zu spülen, Sedierungsmittel gespritzt haben. Beide
Patientinnen wurden sofort bewusstlos, eine von ihnen musste auf die
Intensivstation verlegt werden.
Rund vier Monate später sedierte er der Anklage zufolge auf die
gleiche Weise eine weitere Patientin, die am Vortag am Herz operiert
worden war. Sie war Stunden lang stark benommen, ob es dabei zu einem
sexuellen Übergriff kam, ist unklar.
«Ich will das nicht»
Am nächsten Vormittag soll diese Patientin die Spülung der Kanüle
durch diesen Krankenpfleger verängstigt abgelehnt haben. Mit dem
Hinweis, diese sei ärztlich angeordnet, soll er die mehrmals «Ich
will das nicht» rufende Frau jedoch wieder sediert und ihr dann an
die Brust gegriffen haben. Anschließend soll er die Patientin, die
unter starken Schwindelgefühlen litt, gefragt haben, ob er sie auch
am Bauch anfassen dürfe.
Laut Anklage schrie sie daraufhin, sie wolle das nicht. In ihrer
Zeugenvernehmung im Gericht brach die heute 21-Jährige nach der
Angabe von Prozessbeobachtern zusammen und musste notärztlich
versorgt werden.
Vielleicht sei ihre Brust beim Anbringen des EKGs durch ein Kabel
berührt worden, meinte der Mann zu dem entsprechenden Vorwurf in der
Anklage. Warum es den drei Patientinnen nach dem Spülen der Kanüle so
schlecht gegangen sei, könne er sich nicht erklären. Dies habe er
zuvor noch nie erlebt, so der Angeklagte, der auf viele Fragen der
Richter, der Staatsanwältin und der Nebenkläger nur ausweichend
antwortete.
Nach der bisherigen Planung soll nächste Woche das Urteil verkündet
werden.
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