Sexueller Angriff auf Frau - Täter muss in Psychiatrie
In einem Park attackiert ein Mann eine Frau und verletzt sie. Das
Landgericht Hamburg stellt fest, dass der Angeklagte zuvor zwei
andere Übergriffe begangen hat. Doch ins Gefängnis muss er nicht.
Hamburg (dpa/lno) - Eine Frau geht spätabends im Harburger Stadtpark
spazieren und wird plötzlich von hinten angegriffen und verletzt. Ein
25-Jähriger wird wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung
angeklagt. Nach fünf Verhandlungstagen spricht ihn das Landgericht
Hamburg frei. An der Tat gibt es keinen Zweifel, doch der Angeklagte
sei zur Tatzeit wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig
gewesen, erklärt der Vorsitzende Richter Stefan Bornmann. Die
Strafkammer ordnet zugleich die Unterbringung des Eritreers in einem
psychiatrischen Krankenhaus an.
Mann will «Romantik und Spaß»
Am 9. September vergangenen Jahres war die Frau für ihren üblichen
Spazierweg durch den Stadtpark gegangen, um von ihrer Arbeit als
Psychotherapeutin abzuschalten, wie der Richter in der
Urteilsbegründung erklärte. Die 46-Jährige trug Kopfhörer und war
darum völlig überrascht, als sie kurz vor dem Ausgang von einem Mann
angesprochen wurde. Er habe ihr gesagt, dass er mit ihr «Romantik und
Spaß» haben wolle. Die 46-Jährige sagte ihm, sie sei verheiratet und
zweifache Mutter.
Bisse ins Gesicht
Der Mann ließ sich nicht abwimmeln, folgte der Frau und griff sie
unvermittelt von hinten an. Trotz heftiger Gegenwehr und Schreie
brachte er sie zu Boden und biss ihr dreimal ins Gesicht. Die
46-Jährige versuchte, den Notruf ihres Handys zu betätigen, doch der
Angeklagte entriss ihr das Telefon.
Angesichts schwindender Kräfte habe die Frau die Strategie gewechselt
und versucht, mit dem Angreifer zu reden. Dieser habe schließlich von
ihr abgelassen und sei mit dem Handy geflüchtet. Die Frau leidet bis
heute unter den Folgen des Angriffs und hat eine Narbe im Gesicht.
Im Januar nahm die Polizei den Angeklagten im Harburger Stadtpark
fest, wie seine Verteidigerin sagte. Zuvor war nach dem Täter
öffentlich mit einem Phantombild gefahndet worden.
Ermittlungen nach zwei früheren Taten eingestellt
Der Angeklagte sei im Alter von 16 Jahren nach Deutschland gekommen
und habe zunächst völlig unauffällig gelebt. Doch dann beging er 2020
und 2021 jeweils im September zwei Sexualdelikte, wie der Vorsitzende
Richter erklärte. Die beiden angegriffenen Frauen hätten aber nicht
mit den Ermittlern kooperiert. Im ersten Fall wurde ein Abstrich
gemacht, der Jahre später über einen DNA-Test zu dem Angeklagten
führte.
Im zweiten Fall wurde der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft
vernommen. Er habe den Vorfall als Streit dargestellt. Die betroffene
Frau habe sehr große Angst gehabt. Das Verfahren sei wie das erste
eingestellt worden. «Man hätte da auch nachhaken müssen», kritisier
te
Bornmann.
Krankhafte «Übersexualität»
Zwei Tage nach der zweiten Tat habe ein Psychiater eine paranoid
halluzinatorische Psychose bei dem Angeklagten diagnostiziert.
Medikamente hätten zunächst geholfen, sagte der Richter. Doch im Jahr
2024 sei der Angeklagte auf eigenen Wunsch aus seiner Wohnung
ausgezogen und habe vermutlich als Obdachloser in Harburg gelebt.
Der 25-Jährige habe eine «Übersexualität» entwickelt und könne
einem
Angriffsimpuls auf ein Zufallsopfer nicht mehr ausreichend
widerstehen, erklärte der Richter. Infolge seiner Erkrankung könne er
auch nicht mehr «adäquat» mit Frauen in Beziehung treten. Bornmann
verwies auf die drei sexuellen Angriffe und sagte: «Das belegt seine
sehr hohe Gefährlichkeit für die Allgemeinheit.» Die Behandlung werde
eine Zeit lang dauern. Eine Krankheitseinsicht könne ihm aber nur
unter den Bedingungen des Maßregelvollzugs vermittelt werden. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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