Chefarzt unterliegt mit Klage gegen Abtreibungsverbot Von Yuriko Wahl-Immel, dpa

Ein Gynäkologe will ein Abtreibungsverbot des katholischen
Klinikträgers nicht hinnehmen und klagt gegen eine Dienstanweisung.
Vor dem Arbeitsgericht Hamm scheitert der Arzt. Er will weiter
kämpfen.

Lippstadt (dpa) - Es ist eine Niederlage für den Kläger, doch für
Mediziner Joachim Volz ist «der letzte Satz noch nicht gesprochen.»
Im Streit um ein Abtreibungsverbot ist der ein Chefarzt des Klinikums
Lippstadt mit seiner Klage gegen den katholischen Träger gescheitert.
Das Arbeitsgericht Hamm entschied am Freitag in dem
aufsehenerregenden Fall, dass seine Klage gegen eine Dienstanweisung
des fusionierten «Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus»
abgewiesen werde. 

Eine Begründung gab es zunächst nicht. Nur den einen Satz von Richter
Klaus Griese: Der Arbeitgeber ist nach Auffassung des Gerichts «zu
beiden Maßnahmen berechtigt». Genaueres werde schriftlich erfolgen.
In einer kurzen Pressemitteilung hieß es im Anschluss, dass
Krankenhaus sei berechtigt gewesen, «im Rahmen des zustehenden
Direktionsrechts diese Vorgaben zu machen».

Der Streitfall in der Verhandlung 

Gynäkologe Volz (67) hatte in seiner langjährigen Tätigkeit am
Evangelischen Krankenhaus Lippstadt in Einzelfällen mit seinem Team
medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das war
ihm nach einer Fusion vom katholischen Träger seit Februar 2025
untersagt worden - auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus.
Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme erlaubt, wenn «Leib und
Leben der Schwangeren in Gefahr sind».

Die Klinik-Dienstanweisung mit Abtreibungsverbot umfasst ebenfalls
die Tätigkeit des Gynäkologen in seiner rund 50 Kilometer entfernten
Bielefelder Privatpraxis. Auch hier wurde die Klage des Gynäkologen
nun abgewiesen. 

In der Verhandlung wies der Richter darauf hin, dass medizinisch
indizierte Abbrüche im Klinikum nicht kategorisch verboten seien,
sondern in Teilen auch weiterhin erlaubt. Eine Ausnahme bilde die
Situation, «dass Leib und Leben der Mutter beziehungsweise des
ungeborenen Kindes akut bedroht sind, und es keine medizinisch
mögliche Alternative gibt, mit der das Leben des ungeborenen Kindes
gerettet werden könnte.» Diese Ausnahmen müssten dann begründend
dokumentiert und der Geschäftsführung bekanntgegeben werden. 

Die Argumentation des Klinikums und des Klägers 

Der Geschäftsführer des Klinikums, Hauke Schild, sagt, ein
Arbeitgeber dürfe bestimmen, was in seinem Unternehmen gemacht werde
und was nicht. «Das ist unternehmerische Freiheit.» Der
Rechtsvertreter des Klägers, Till Müller-Heidelberg, argumentierte
hingegen, eine Klinikleitung könne Dienstanweisungen erteilen, diese
umfassten aber nicht den ärztlichen Bereich - also Diagnostik und
Therapie.

Der Chefarzt meint, das Verbot des katholischen Trägers ignoriere das
ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und das Gesetz, das einen
solchen Eingriff in bestimmten Fällen erlaube. Ein Abbruch innerhalb
der ersten zwölf Wochen nach Beratung ist laut Strafgesetzbuch nicht
strafbar. Eine medizinisch indizierte Abtreibung - bei massiven
Fehlbildungen des Fötus, nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren
für Leben, körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren -
ist erlaubt. 

Im Gerichtssaal sagte Volz, die neue Klinikleitung habe ihm selbst
bei schwersten Schädigungen - etwa einem ungeborenen Kind ohne
Schädeldecke - keinen Spielraum gelassen. Auch in solchen Fällen
dürfe er keinen Abbruch vornehmen. Eine Frau müsse in schweren
Notsituationen aber die Freiheit haben, selbst zu entscheiden. 

Ein schwieriger Fall, aber kein Einzelfall? 

Bei einer Demo mit dem Titel «Stoppt das katholische
Abtreibungsverbot» kurz vor der Gerichtsverhandlung sagte Volz der
Deutschen Presse-Agentur, er sehe diese Auseinandersetzung um das
Klinikum Lippstadt nicht als Einzelfall. Überall, wo im Rahmen von
politisch gewollten Klinikfusionen demnächst katholische Träger
mitmischten, sei zu befürchten, dass diese Hilfen strukturell nicht
mehr angeboten würden. Er sei in Sorge, dass sich auch der Umgang
ändern werde, Frauen an den Rand gedrängt, stigmatisiert würden und
am Ende für Abbrüche ins Ausland gehen müssten.

Demonstranten fordern «Kirche, lass die Frauen frei» 

Laut Polizei beteiligten sich rund 2.000 Menschen an einem Demozug,
der auch am Klinikum vorbeizog. Auf Transparenten war zu lesen
«Himmel Hölle Heuchelei! Kirche, lass die Frauen frei» war oder
«Hilfe und Selbstbestimmung anstatt Bestrafung». Im Aufruf zu dem
Protest betonte Volz: «Aus Sicht des katholischen Trägers ist jede
Beendigung einer Schwangerschaft Mord. Somit wären mein Team und ich
«Mörder»». 

Die Organisatorin der Demo, Sarah Gonschorek (Grüne), sagte der dpa,
sie empfinde das Verbot als eine große Ungerechtigkeit gegenüber den
betroffenen Frauen. Auch aus Bund und Land NRW waren Politikerinnen
gekommen, darunter die Grünen-Co-Fraktionschefin Britta Haßelmann. 

Petition «gegen Kriminalisierung von Abtreibung» mit viel Zuspruch

Eine Petition, die der Mediziner zudem am 1. Juli unter dem Titel
«Ich bin Arzt - meine Hilfe ist keine Sünde!» gestartet hatte, ist
bisher von gut 232.000 Menschen unterschrieben worden. Bei dem
Demomarsch stoppte Volz vor dem Klinikum und hielt eine Tafel hoch,
auf die er die Zahl 231.470 eintrug - die aktuelle
Unterschriftenzahl. Das sei «überwältigend». 

Der Rechtsstreit dürfte weitergehen

Eine Kündigung sei für ihn keine Option, hatte Volz vor der
Verhandlung auf dpa-Anfrage gesagt. Seine Hilfe als Arzt sei «ein
Gebot der Menschlichkeit». Ein Gütetermin vor Gericht war im Frühjahr

gescheitert. Nach der Entscheidung sagte er auf die Frage, ob er die
nächste gerichtliche Instanz anstrebe, das sei «fast sicher». Er
müsse aber erst die Begründung genau prüfen und mit seinen
Rechtsvertretern beraten. Kurz vor der Verhandlung hatte er betont:
«Ich bin fest überzeugt, dass Vernunft und Menschlichkeit gewinnen
werden. Wenn es heute nun nicht sein sollte, dann haben wir einen
langen Atem.»

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