Chefarzt unterliegt mit Klage gegen Abtreibungsverbot
Ein Gynäkologe will ein Abtreibungsverbot des katholischen
Klinikträgers nicht hinnehmen und klagt gegen eine neue
Dienstanweisung. Vor dem Arbeitsgericht Hamm scheitert der
langjährige Chefarzt.
Lippstadt (dpa) - Im Streit um ein Abtreibungsverbot ist ein Chefarzt
des Klinikums Lippstadt mit seiner Klage gegen den katholischen
Träger gescheitert. Das Arbeitsgericht Hamm entschied am Freitag in
dem aufsehenerregenden Fall, dass die Klage des Mediziners gegen eine
Dienstanweisung des fusionierten «Klinikum Lippstadt - Christliches
Krankenhaus» abgewiesen werde.
Gynäkologe Joachim Volz (67) hatte in seiner langjährigen Tätigkeit
am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt in Einzelfällen mit seinem
Team medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das
war ihm nach einer Fusion vom katholischen Träger seit Februar 2025
untersagt worden - auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus.
Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme noch erlaubt, wenn «Leib und
Leben der Schwangeren in Gefahr sind».
Richter Klaus Griese sagte, der Arbeitgeber sei «zu beiden Maßnahmen
berechtigt». Eine genaue Begründung werde schriftlich erfolgen. Die
Klinik-Dienstanweisung mit Abtreibungsverbot umfasst auch die
Tätigkeit des Gynäkologen in seiner rund 50 Kilometer entfernten
Bielefelder Privatpraxis. Auch hier wurde die Klage des Gynäkologen
abgewiesen.
In der Verhandlung wies der Richter zuvor darauf hin, dass
medizinisch indizierte Abbrüche im Klinikum nicht kategorisch
verboten seien, sondern in Teilen auch weiterhin erlaubt: Wenn Leib
und Leben der Mutter oder auch des ungeborenen Lebens in Gefahr sind,
lasse die neue Anweisung einen Abbruch zu.
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