Faktencheck Rente: Was an den Gerüchten im Netz falsch ist Von Verena Schmitt-Roschmann, Sebastian Fischer und Marc Fleischmann, dpa
Müssen bald alle nachweisen, dass sie leben, um Rente zu erhalten?
Mit Fake News wie diesen werden in sozialen Netzwerken Zweifel am
Rentensystem befeuert und mit Ängsten der Betroffenen gespielt.
Berlin (dpa) - «Die Rente ist sicher», hieß es noch in den 1990er
Jahren - ein beruhigendes Versprechen. Heute hingegen versuchen
manche, Zweifel zu säen. In sozialen Netzwerken verbreiten sie
bewusst Desinformation und schüren so Ängste vor einem Kollaps der
Alterssicherung. Selbst die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
reagiert neuerdings darauf mit Faktenchecks und stellt manche
Falschnachricht richtig. Bei den kursierenden Behauptungen geht es um
falsch berechnete Rentenbescheide, Lebensnachweise und drohende
Zahlungsausfälle bei kleinen Abweichungen im Namen.
Wurden 22 Millionen Rentenbescheide falsch berechnet?
Falsch. Die Deutsche Rentenversicherung hat Berichte über
millionenfach falsch berechnete Pflegebeiträge für Rentner
zurückgewiesen. Die Berechnung entspreche den Vorgaben der
entsprechenden Verordnung, sagte eine Sprecherin der
Rentenversicherung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und fügte
hinzu: «Es liegt kein Rechenfehler vor. Die 22 Millionen Bescheide
sind korrekt.»
Dabei geht es um die pauschale Nachzahlung der bereits seit
Jahresbeginn erhöhten Pflegebeiträge. Zum 1. Januar stieg der
Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte von 3,4 auf
3,6 Prozent. Der Beschluss im Dezember 2024 sei für die
Rentenversicherung nicht kurzfristig umsetzbar gewesen, sagte die
Sprecherin. Deshalb habe die Regierung in der
Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 eine Pauschallösung
vorgesehen.
Die erhöhten Beiträge aus dem ersten halben Jahr sollten rückwirkend
im Juli nach der Rentenerhöhung mit einem einmalig um 1,2 Punkte auf
4,8 Prozent erhöhten Satz beglichen werden. Ab August gelten wieder
3,6 Prozent Beitragssatz.
Gibt es ohne Lebensnachweis kein Geld mehr?
Irreführend. Nachrichten aus sozialen Medien, Rentner müssten zur
Sicherung ihrer Rente einen Lebensnachweis erbringen, entpuppen sich
laut DRV in den meisten Fällen als Fake News.
Um Millionen Renten zuverlässig auszuzahlen, braucht die DRV etwa die
Information, ob die berechtigte Person noch lebt. Das geschieht in
der Regel automatisch über die Meldebehörden. Das heißt: «Entgegen
den Meldungen in den sozialen Medien müssen Rentnerinnen und Rentner
in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen»,
erklärt die DRV in einem Faktencheck. Rentner, die in Deutschland
leben, aber ihr Bankkonto im Ausland haben, sind davon ausgenommen
und müssen selbst aktiv werden.
Das gilt auch für Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Sie müssen einmal
jährlich einen sogenannten Lebensnachweis erbringen - allerdings
nicht alle: Von den rund 1,7 Millionen Renten, die die DRV ins
Ausland zahlt, wird für rund 1,2 Millionen Bezieher der
Lebensnachweis wie in Deutschland automatisch über einen
Datenabgleich zwischen Behörden erbracht.
Fallen wegen Namens-Checks bei IBAN Rentenzahlungen aus?
Nein, hier werden zwei verschiedene Vorgänge miteinander vermischt.
Weil im Euroraum immer häufiger digital bezahlt wird, will die
Europäische Union die Sicherheit bei Online-Zahlungen stärken. Um
Betrugsarten wie «Spoofing» (Identitätsbetrug) zu bekämpfen, müss
en
Geldinstitute von Oktober 2025 an überprüfen, ob eine
IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt.
Daraus leiten manche in sozialen Netzwerken das Schreckensszenario
ab, bei minimalen Unterschieden in der Schreibweise zwischen
Kontoinhaber und Rentenempfänger (etwa «Müller» oder «Mueller»)
könnten Rentenzahlungen ausfallen.
Die DRV hat aber entschieden, bei den Rentenzahlungen auf eine solche
IBAN-Namensprüfung zu verzichten. Das erklärte eine DRV-Sprecherin
Ende Juli 2025 auf dpa-Anfrage: «Somit werden ab Oktober die Renten,
wie bisher auch, überwiesen, auch wenn es kleine Abweichungen
beispielsweise im Namen gibt.»
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