Arzt klagt gegen Abtreibungsverbot an katholischer Klinik

Ein katholischer Klinikträger im westfälischen Lippstadt verbietet
einem langjährigen Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche. Der Mediziner
klagt und macht vor der Verhandlung mit Demo und Petition mobil.

Lippstadt (dpa) - Das Arbeitsgericht Hamm verhandelt am Freitag über
die Klage eines Chefarztes gegen ein Abtreibungsverbot seines
katholischen Krankenhaus-Trägers. Der Gynäkologe hatte lange Jahre am
Evangelischen Krankenhaus Lippstadt in Einzelfällen medizinisch
indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das wurde ihm nun
nach einer Klinikfusion per Dienstanweisung vom neuen katholischen
Träger untersagt - auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus.
Das Verbot gilt ebenfalls für die Tätigkeit des Gynäkologen in seiner

Bielefelder Privatpraxis. 

In dem aufsehenerregenden Fall wird eine Entscheidung des Gerichts
noch am selben Tag erwartet. Kurz vor Verhandlungsbeginn am Vormittag
ist eine Demonstration mit dem Titel «Stoppt das katholische
Abtreibungsverbot» geplant, an der auch Kläger Joachim Volz
teilnehmen wird. Die Polizei erwartet als Teilnehmerzahl «Tausend
plus». Ein Demozug soll am Klinikum Lippstadt - Christliches
Krankenhaus vorbeiziehen bis in die Nähe des Gerichts. 

Kläger Volz: «Ich bin Arzt, kein Mörder» 

In einem Aufruf zur Demo-Teilnahme schreibt Volz: «Aus Sicht des
katholischen Trägers ist jede Beendigung einer Schwangerschaft Mord.
Somit wären mein Team und ich «Mörder»». Organisatorin der Demo i
st
Sarah Gonschorek (Grüne), auch Politikerinnen aus Bund und Land
werden erwartet. 

Eine Petition, die der Mediziner am 1. Juli unter dem Titel «Ich bin
Arzt - meine Hilfe ist keine Sünde!» gestartet hatte, ist bisher von
rund 230.000 Menschen unterschrieben worden. Volz fordert darin eine
«Ende der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie ein
Ende der kirchlichen Einflussnahme auf die medizinische Versorgung».

Klinikum weist auf Folgen bei Verstößen gegen Anweisung hin

Laut Dienstanweisung des fusionierten Klinikums «ist es nicht
gestattet, Schwangerschaftsabbrüche in dieser Einrichtung
durchzuführen». Ein Abbruch ist nur erlaubt, wenn «Leib und Leben der

Schwangeren in Gefahr sind». Volz muss laut Arbeitgeber
sicherstellen, dass die Anweisung allen Mitarbeitenden bekannt ist
und umgesetzt wird. Verstöße gegen die seit Februar 2025 geltende
Anweisung könnten «Konsequenzen bis zur Beendigung des
Arbeitsverhältnisses» bedeuten. 

Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing sagte dem «Kölner
Stadt-Anzeiger», das nun katholische Klinikum habe «ein berechtigtes
Interesse daran, dass ihr leitender Mitarbeiter in seinem Dienst
nichts tut, was dem katholischen Verständnis vom menschlichen Leben
so diametral entgegenläuft wie eine Abtreibung». Der neue Arbeitgeber
sei auch nicht an das gebunden, was vorher gegolten habe. Kläger Volz
(67) hatte auf dpa-Anfrage kürzlich angekündigt, er sei bereit,
notfalls den Weg durch weitere gerichtliche Instanzen zu gehen. 

Paragraf 218 im Strafgesetzbuch 

Ein Schwangerschaftsabbruch ist laut Gesetz grundsätzlich
rechtswidrig, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach
Beratung nicht strafbar. Legal ist ein Abbruch, wenn er medizinisch
indiziert ist - also etwa bei gravierenden Fehlbildungen des Fötus -
sowie nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren für Leben,
körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

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