Verwirrung um Rentenbescheide - «Berechnung korrekt»

Zum 1. Juli gab es für Rentnerinnen und Rentner zwei Änderungen: Die
Bezüge stiegen und rückwirkend wurden höhere Pflegebeiträge
abgezogen. Ist da etwas schiefgelaufen?

Berlin (dpa) - Die Deutsche Rentenversicherung hat Berichte über
millionenfach falsch berechnete Pflegebeiträge für Rentner
zurückgewiesen. Die Berechnung sei korrekt und entspreche den
Vorgaben der entsprechenden Verordnung, sagte eine Sprecherin der
Rentenversicherung der Deutschen Presse-Agentur.

Die «Bild»-Zeitung hatte berichtet, dass Beiträge nicht richtig
berechnet worden und 22 Millionen Rentenbescheide deshalb falsch
seien. Doch sagte die Sprecherin der Rentenversicherung: «Es liegt
kein Rechenfehler vor. Die 22 Millionen Bescheide sind korrekt.»

Pflege-Beitragssatz stieg

Es geht bei den Rentnerinnen und Rentnern um die pauschale
Nachzahlung der bereits seit Jahresbeginn erhöhten Pflegebeiträge.
Zum 1. Januar stieg der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2
Prozentpunkte von 3,4 auf 3,6 Prozent. 

Der Beschluss im Dezember 2024 sei für die Rentenversicherung nicht
kurzfristig umsetzbar gewesen, sagte die Sprecherin. Deshalb habe die
Regierung in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 eine
Pauschallösung vorgesehen.

Differenz rückwirkend erhoben

Für Rentnerinnen und Rentner sollten die erhöhten Beiträge aus dem
ersten halben Jahr rückwirkend im Juli nach der Rentenerhöhung mit
einem einmalig um 1,2 Punkte auf 4,8 Prozent erhöhten Satz beglichen
werden. Ab August gelten auch für sie wieder 3,6 Prozent
Beitragssatz.

Kritik wurde - unter anderem von der Linken - schon im Juni daran
geübt, dass der einmalig erhöhte Satz auf die mit der Rentenerhöhung

um 3,74 Prozent angehobenen Zahlbeträge angewendet wird - obwohl die
Pflegebeiträge im ersten Halbjahr auf niedrigere Renten fällig
geworden wären. 

Differenz vergleichsweise klein

Das bedeutet laut «Bild» für eine Rente von 2.547,80 Euro eine
Differenz von 1,10 Euro. Die Zeitung kritisierte jedoch: «Der Staat
hat seine Rentendaten nicht im Griff.» 

Die Sprecherin der Rentenversicherung hielt dagegen: «Die Deutsche
Rentenversicherung hat die Bescheide genau so berechnet, wie sie in
der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 vorgesehen ist,
nämlich auf Grundlage der erhöhten Rentenzahlbeträge im Juli.»

In der Verordnung vom 30. Dezember 2024 heißt es, dass die «Monate
Januar bis Juni 2025 in der Weise abgegolten werden, dass der Beitrag
im Monat Juli 2025 einmalig 4,8 Prozent der im Juli 2025
beitragspflichtigen Rente des Rentenbeziehers beziehungsweise der
Rentenbezieherin beträgt».

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