Gesetzentwurf: Rentenbeitrag steigt 2027 auf 18,8 Prozent
Die Regierungen plant Verbesserungen bei Rentenniveau und Mütterrente
- und will diese eigentlich mit Steuergeld bezahlen. Doch auch auf
Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt eine Mehrbelastung zu.
Berlin (dpa) - Der Rentenbeitragssatz steigt 2027 voraussichtlich
etwas stärker als gedacht: von heute 18,6 auf 18,8 Prozent des
Bruttolohns. Dies geht aus dem Entwurf für das Rentengesetz hervor,
den das Bundeskabinett gebilligt hat. Nach geltendem Recht wäre
übernächstes Jahr ein Anstieg auf 18,7 Prozent zu erwarten gewesen.
2026 bleibt der Satz voraussichtlich stabil.
Hauptzweck des Gesetzes ist, das Rentenniveau bis 2031 stabil bei 48
Prozent zu halten und die Mütterrenten vor 1992 geborene Kinder ab
2027 zu verbessern. Die Kosten dafür sollen dem Entwurf zufolge mit
Milliardenzahlungen aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen werden - sie
sollen also nicht die Beitragssätze in die Höhe treiben.
Rücklage der Rentenkasse soll steigen
Enthalten ist im Gesetz aber eine weitere Klausel: Die Rücklage der
Rentenkasse von 20 Prozent einer Monatsausgabe soll auf 30 Prozent
angehoben werden, um mehr Puffer zu haben. «Durch die Anhebung der
Mindestrücklage kann in einem Jahr einmalig ein höherer Beitragssatz
erforderlich werden», heißt es in der Kabinettsvorlage zu dem
Rentengesetz aus dem Haus von Sozialministerin Bärbel Bas (SPD).
Der Bund soll hingegen nicht für das Auffüllen der Rücklage zahlen:
«Die daraus resultierenden unmittelbaren Auswirkungen auf die
Leistungen des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung werden
ausgeschlossen.»
Dass der Beitragssatz ab 2027 überhaupt steigt, war erwartet worden -
das hängt mit den steigenden Ausgaben der Rentenversicherung zusammen
und der Tatsache, dass mehr Ältere in Rente gehen und nach und nach
weniger Jüngere einzahlen. Dem Gesetzentwurf zufolge steigen die
Rentenausgaben einschließlich der Krankenversicherung für Rentner von
394,4 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 476,3 Milliarden Euro im
Jahr 2029.
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