Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Hessische Gesetz über Hilfen bei
psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz) gilt seit
August 2017. Es löste damals das Hessische Freiheitsentziehungsgesetz
(HFEG) ab. Mit der Neuregelung wurde der Schwerpunkt bei der
Versorgung psychisch Kranker verschoben: von der Gefahrenabwehr hin
zur Hilfe. Das Gesetz regelt die Zuständigkeiten im Bereich der
psychiatrischen Versorgung. Es ist auch die rechtliche Grundlage für
eine zwangsweise Unterbringung.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.