Raus aus der Psychiatrie, rein in die Polizeidatenbank? Von Sandra Trauner, dpa

Hessen will ein Gesetz ändern, das Menschen mit psychischen
Krankheiten betrifft. Es soll die Bevölkerung vor möglichen
Gewalttaten schützen. Ärzte halten das für einen gefährlichen Irrwe
g.

Frankfurt/Wiesbaden (dpa/lhe) - In Aschaffenburg tötet ein Mann in
einem Park zwei Menschen, im Hamburger Hauptbahnhof sticht eine Frau
mit einem Messer wahllos Passanten nieder - Fälle, in denen psychisch
kranke Menschen Zufallsopfer attackieren, sind äußert selten, aber
oft besonders aufsehenerregend. 

Die hessische Regierungskoalition möchte nun erreichen, dass
Patienten, die potenziell für andere gefährlich werden könnten, der
Polizei gemeldet werden. Ein Vorstoß, der bei Ärzten auf erbitterten
Widerstand stößt. 

Ärzte sollen Patienten der Polizei melden

Ende Juni beriet der Landtag in erster Lesung über die geplante
Änderung des Hessischen Gesetzes über Hilfen bei psychischen
Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz). Der Gesetzentwurf von
CDU und SPD sieht vor, dass psychiatrische Fachkliniken bei der
Entlassung die örtlichen Ordnungs- und Polizeibehörden informieren
müssen, wenn «aus medizinischer Sicht die Sorge besteht, dass von der
untergebrachten Person ohne weitere ärztliche Behandlung eine
Fremdgefährdung ausgehen könnte». 

Die Koalitionsparteien sehen das als «effektive Gefahrenabwehr» und
verweisen explizit «auf Vorkommnisse wie in Aschaffenburg, Hamburg
oder Hanau». Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) stellt in ihrer
Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP aber klar: «Die
Landesregierung plant kein Landesregister zur Erfassung von Menschen
mit psychischen Erkrankungen.»

Kritik: Meldepflicht sei «hochproblematisch»

Kritiker wie die Frankfurter Gesundheitsdezernentin Elke Voitl
(Grüne) halten die Meldepflicht für «hochproblematisch». Ihre Sorge
:
«Psychisch kranke Menschen suchen keine Hilfe oder halten
Informationen zurück, weil sie Sorge haben, sie landen in einer
Kartei.» Kranke würden stigmatisiert, Vorurteile verstärkt.

Der Leiter des Frankfurter Gesundheitsamts, Peter Tinnemann, verweist
auf die ärztliche Schweigepflicht und sagt klar: «Wir sind nicht dazu
da, Patienten der Polizei zu melden. Uns geht es um die Gesundheit
der Menschen.» Ärzte dürften nicht zu Handlangern der
Sicherheitskräfte werden, das gefährde das Vertrauensverhältnis
zwischen Arzt und Patienten. 

Wer entscheidet über die Unterbringung?

Geltende Rechtslage ist: Wenn ein psychisch kranker Mensch sich oder
andere gefährdet, kann er - auch gegen seinen Willen - in der
Psychiatrie untergebracht werden. Ob das der Fall ist, entscheiden
nicht die behandelnden Mediziner, sondern ein Richter oder eine
Richterin, der mit dem Patienten selbst sprechen muss und sich mit
den Ärzten berät.

Der Richter kann eine Unterbringung für maximal sechs Wochen
anordnen, wie Frank Wamser erklärt. Er ist Landesvorsitzender des
Deutschen Richterbunds. Wenn die Ärzte später der Meinung sind, dass
von der Person keine Gefahr mehr ausgeht, kann diese ohne neuen
Richterbeschluss entlassen werden.

Entscheidungen über eine Unterbringung müssen Richter in Hessen
täglich vielfach treffen, wie Wamser erläutert. Die geplante
Meldepflicht sieht der Jurist positiv. Es sei gut, wenn die
Sicherheitsbehörden wüssten, dass von jemandem möglicherweise eine
Gefahr ausgehen könnte. Die Meldepflicht sei «ein kleiner Beitrag, um
zu verhindern, dass jemand straffällig wird». 

Was würde die Polizei mit den Namen tun?

Was die Kritiker umtreibt, ist die Frage, was die Polizei denn mit
den Namen anfangen würde. Die Infos seien vor allem wichtig, um in
Fall einer Bedrohungslage die Gefahr richtig einschätzen zu können,
erklärt Dirk Peglow, hessischer Landesvorsitzender des Bundes
Deutscher Kriminalbeamter. «Je mehr wir wissen, desto besser können
wir reagieren». 

Niemand müsse aber befürchten, dass die Polizei diesen Menschen
«hinterherrennt». Dafür gebe es nicht genug Kapazitäten. Peglow sie
ht
das Gesetz positiv: «Wir brauchen diese Informationen». Aber er sagt
auch: «Sehr viel wichtiger wäre es, dass wir eine flächendeckende
psychiatrische Versorgung sicherstellen. Wir haben zu wenig Plätze in
den Psychiatrien und zu wenig Psychologen.» 

Was besser hilft - und mehr schützt

Eine Liste bei der Polizei helfe weder den Patienten noch schütze sie
die Bevölkerung, sagt die Psychiaterin Christiane Schlang, Leiterin
der Abteilung Psychische Gesundheit im Frankfurter Gesundheitsamt.
Beide Ziele erreiche man nur, indem man psychisch Kranke so gut wie
möglich versorge.

Für Patienten, die für sich oder andere gefährlich werden können,
müsse es genügend Plätze in psychiatrischen Kliniken geben, so
Schlang. Und für Patienten, die man guten Gewissens entlassen kann,
müsste es ausreichend ambulante Hilfen geben, um sie zu Hause weiter
zu betreuen und ihren Zustand im Auge zu behalten. 

Woran es sonst noch hapert

Psychiater berichten unter der Hand, dass die hessischen Gerichte in
der Frage der Zwangsunterbringung ganz unterschiedlich entscheiden:
In der einen Kommune würden fast alle Anträge bewilligt werden, in
der Nachbarstadt nur wenige. 

Kriminalbeamter Peglow wünscht sich zudem, dass es eine
bundeseinheitliche Regelung gäbe. Sonst seien die Daten, die der
Polizei vorlägen, nur so lange nützlich, bis der potenzielle
Gefährder in ein anderes Bundesland umziehe.

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