Tod in Psychiatrie: Familie scheitert mit Klageerzwingung

In einer Psychiatrie tötet ein Mann brutal eine andere Patientin.
Deren Eltern wollen eine Aufarbeitung - erleiden nun aber eine
Niederlage.

München (dpa/lby) - Nach dem gewaltsamen Tod einer Patientin in einer
Münchner Psychiatrie ist ihre Familie mit dem Versuch gescheitert,
neue Ermittlungen zu erzwingen. Das Oberlandesgericht (OLG) München
lehnte einen entsprechenden Antrag als unzulässig ab. 

Die 40 Jahre alte Patientin wurde am 31. Mai 2022 im
Isar-Amper-Klinikum in Haar von einem dort zwangsweise
untergebrachten Mann getötet. Er räumte später im Prozess vor dem
Landgericht München I ein, sie mit einer Metallstange gequält, mit
ihrem Pullover stranguliert und dann Feuer gelegt zu haben. 

Der Mann war erst wenige Stunden vor der Tat in die Klinik
eingewiesen worden, weil er der Polizei gesagt hatte, dass er einen
Hund auf Anordnung Gottes getötet habe und einen Menschen umbringen
werde. 

Warum konnte der Mann seine Mit-Patientin ungestört attackieren?
Warum griff niemand ein? Fragen wie diese stellten sich die Eltern
der Getöteten - und zeitweise tat das auch die Staatsanwaltschaft
München I. 

2022 leitete sie ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein, um zu
klären, «ob ein strafrechtlich relevantes Unterlassen der
behandelnden Ärzte oder des Pflegepersonals im Zusammenhang mit dem
Tod der Geschädigten feststellbar ist, das die Tat des mittlerweile
rechtskräftig verurteilten Beschuldigten ermöglichte oder
vereinfachte», wie eine Sprecherin der Behörde mitteilte. Der
Vorwurf, der im Raum stand: fahrlässige Tötung durch Unterlassen. Die
Ermittlungen wurden jedoch im Januar 2025 eingestellt. Einer
Beschwerde dagegen gab die Generalstaatsanwaltschaft München nicht
statt. 

Dagegen wehrte sich die Familie dann vor dem OLG - allerdings
erfolglos, wie nun feststeht. Das Gericht lehnte den Antrag auf
Klageerzwingung ab. Die Aufnahme neuer Ermittlungen könne mit diesem
Antrag nicht erreicht werden, hieß es. Außerdem fehle es an der
Darstellung eines konkreten Sachverhalts, der ein strafbares Handeln
von Ärzten und Klinikmitarbeitern erkennen ließe.

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite